Hilfe, wenn der Urlaub floppt

Wer am Flughafen zu lange warten muss, hat Anspruch auf Entschädigungsleistungen. | Foto: Bilderbox
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  • <b>Wer am Flughafen</b> zu lange warten muss, hat Anspruch auf Entschädigungsleistungen.
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Erfahren Sie hier, was zu tun ist, wenn es auf Ihrer nächsten Reise zu Problemen kommt.

In der Vorwoche konnten Sie lesen, was zu tun ist, wenn Ihr Ferienziel in eine Krise stürzt oder wenn es Mängel bei der Unterkunft gibt (mehr dazu hier). Finden Sie hier weitere Tipps zu Problemfällen im Urlaub.

Individualtourismus
Buchen Sie vor Ort, gelten auch die dortigen Rechtsbestimmungen, die oft nicht so konsumentenfreundlich sind wie in Österreich. Bei Veranstaltern im Inland können Sie auf der Webseite des Wirtschaftsministeriums überprüfen, ob es eine Insolvenzabsicherung gibt. Bei Buchungen im Internet ist darauf zu achten, wer hinter der Homepage steht und wo der Firmensitz ist – auch hier gilt die dortige Rechtslage. Birgit Auner rät auch, vorab zu klären, an wen Sie sich bei Problemen wenden können. Die AK-Konsumentenschützerin warnt außerdem vor fehlender Preistransparenz bei Vergleichsportalen: "Vorsicht: Bei der Internet-Buchung entstehen oft unvorhergesehene Kosten!"

Internet-Flugbuchungen
Mit dem Bestätigungs-Klick zur Flugbuchung entsteht ein rechtsgültiger Vertrag. Nach der Buchung können Flüge daher nur nach den Vorgaben des Anbieters – also oft kostenpflichtig – storniert oder umgebucht werden. Die Schaltfläche zur Bestätigung muss aber etwa mit „zahlungspflichtig bestellen“ gekennzeichnet sein. Fehlt diese Bezeichnung, sind Sie nicht an den Vertrag gebunden.
Bei einer Pauschalreise haben Sie ab einer Verspätung von mehr als vier Stunden Anspruch auf Preisminderung. Bei Flügen, die von einem EU-Staat aus angetreten werden oder von einer Fluglinie eines EU-Mitglieds in ein EU-Land durchgeführt werden, haben Sie bei größeren Verspätungen etwa Anspruch auf Mahlzeiten, Telefongespräche und auf notwendige Hotelübernachtungen.
Bei Überbuchung können Sie – unter denselben Voraussetzungen wie bei Verspätungen – den schnellstmöglichen Transport an Ihr Flugziel verlangen, einen späteren Zeitpunkt für den Flug wählen, oder die Rückzahlung des Flugpreises fordern. Darüber hinaus muss die Fluglinie eine Entschädigung in bar leisten.

Krankheit
In EU-Ländern haben Sie im Krankheitsfall Anspruch auf nötige Sachleistungen. Mit Ländern wie der Türkei oder Kroatien bestehen Sozialversicherungsabkommen, Auslandskrankenscheine erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse. Aufpassen: In allen anderen Staaten sind die Kosten selbst zu zahlen, wenn Sie keine Reisekrankenversicherung haben. Erhaltene Leistungen sollten Sie sich bestätigen lassen, der Schadensfall ist dem Versicherer unmittelbar zu melden.

Wer am Flughafen zu lange warten muss, hat Anspruch auf Entschädigungsleistungen. | Foto: Bilderbox
AK-Konsumentenschützerin Birgit Auner rät, sich vorab zu erkundigen, an wen man sich im Problemfall wenden kann. | Foto: AK
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