Kaum wo geht’s den Kids besser als bei uns
Kinderbetreuung: Lob für viele Gemeinden, die AK ortet aber "Luft nach oben".
Im aktuellen Kinderbetreuungsatlas ortet die Arbeiterkammer zu viele weiße Flecken: In jeder fünften Gemeinde der Steiermark gibt es keine Kinderbetreuungseinrichtung.
Lediglich 18 Prozent der Kommunen erfüllen die vier wichtigsten Kriterien und verfügen über eine Einrichtung für unter Dreijährige, einen Ganztageskindergarten, Mittagessen im Kindergarten und Nachmittagsbetreuung für Volksschüler.
In Graz-Umgebung läuft's
Anders präsentiert sich die Situation in Graz-Umgebung: Der Bezirk liegt mit beinahe 40 Prozent klar über dem Steiermarkschnitt. Überhaupt können nur sechs von 57 Gemeinden gar keine Kinderbetreuungseinrichtung vorweisen.
Allerdings: Über "Nonplusultra"-Einrichtungen, die es beiden Elternteilen ermöglichen, Vollzeit zu arbeiten, verfügen in Graz-Umgebung gerade einmal sieben Ortschaften: Feldkirchen, Hart, Raaba, Seiersberg, Judendorf-Straßengel, Gratkorn und Stattegg. Doch auch damit liegt man über dem Durchschnitt. Jedoch: „Die viel beschworene Vereinbarkeit von Beruf und Familie sieht anders aus“, sieht Josef Pesserl, Präsident der steirischen Arbeiterkammer, "viel Luft nach oben".
So lesen Sie die Karte
Rot (Bsp. Hart): alle vier Haupt- und die VIF-Kriterien erfüllt
Dunkelgrün (Bsp. Zwaring-Pöls): alle vier Kriterien erfüllt
Mittelgrün (Bsp. Wundschuh): drei von vier Kriterien erfüllt
Hellgrün (Bsp. Tulwitz): zwei von vier Kriterien erfüllt
Lichtgrün (Bsp. Semriach): eines von vier Kriterien erfüllt
Blassgrün (Bsp. Rohrbach-Steinberg): kein Kriterium erfüllt, jedoch ist ein Halbtageskindergarten oder eine Tagesmutter vorhanden
Weiß (Bsp. Edelsgrub): keine Einrichtung vorhanden
Hauptkriterien:
• Vorhandensein einer Betreuungseinrichtung für Kinder unter drei Jahren
• Vorhandensein eines Ganztageskindergartens
• Angebot eines Mittagessens im Kindergarten
• Vorhandensein einer Nachmittagsbetreuung für VS-Kinder
Vereinbarkeitsfaktor (VIF)
Zusätzlich zu den obigen Kriterien werden Gemeinden danach bewertet, ob sie Kinderkrippen und Kindergärten anbieten, die
● mindestens 45 Stunden wöchentlich geöffnet haben
● an vier Tagen pro Woche mindestens 9,5 Stunden geöffnet haben
● maximal fünf Wochen im Jahr geschlossen haben
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