Laubläser und Rasenmäher dürfen früher raus als Kinder
Eine gestern gelesene Aufforderung - wurde kopfschüttelnd zur Kenntnis genommen...
"...Im Sinne eines friedlichen Miteinanders mit den AnrainerInnen ist ein Spielbetrieb von 9.00 bis 20.00 Uhr einzuhalten..."
...diese Aufforderung ist es auf sehr vielen Tafeln am Bezirkssportplatz beim Volksgarten ersichtlich.
Der Bezirkssportplatz am Volksgarten darf demnach offiziell erst ab 9.00 Uhr von Kindern bespielt werden, während:
1) Rasenmähen in Graz
bereits ab 7.00 Uhr offiziell erlaubt ist. Aber immerhin ist die offizielle wöchentliche Rasenmähzeit von 69 Stunden - um SIEBEN Stunden kürzer, als die Spielzeit auf diesem Bezirkssportplatz.
2) Einsatz des Laubgebläses ist offiziell ab 8.00 Uhr erlaubt. Aber immerhin ist die offizielle wöchentliche Laubbläserzeit von 63 Stunden - um 13 Stunden kürzer, als die Spielzeit auf diesem Bezirkssportplatz.
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