Parkplatzstreit vorprogrammiert

Obwohl eigentlich verboten wird am Banngrabenweg schon jetzt geparkt. Mit dem neuen Projekt droht der Kollaps. | Foto: KK
  • Obwohl eigentlich verboten wird am Banngrabenweg schon jetzt geparkt. Mit dem neuen Projekt droht der Kollaps.
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"Leben wie im Paradies", so der verheißungsvolle Titel eines Bauvorhabens am Liebenauer Banngrabenweg. Ganz so paradiesisch empfinden die Anrainer das Neubauprojekt nicht, sie fragen sich schon jetzt, wo die künftigen Nachbarn parken werden.

Mit zweierlei Maß
Tatsache ist, dass für 34 Parteien eine Tiefgarage mit 29 Parkplätzen geplant ist und weitere 15 Parkplätze im Freien vorgesehen sind. Tatsache ist auch, dass für die angrenzenden Grundstücke, auf denen Einfamilienhäuser stehen, drei Parkplätze am Grundstück vorgeschrieben sind. Fakt ist weiters, dass wegen der Enge des Banngrabenwegs entlang der betroffenen Grundstücke absolutes Parkverbot herrscht. Manfred Hammer wohnt mit seiner Familie seit 1991 am Banngrabenweg. Er hat gegen das Projekt Einspruch erhoben: "Es war klar, dass irgendwann etwas gebaut wird. Dagegen ist auch nichts zu sagen. Aber schon jetzt wird wegen der Baufahrzeuge um Parkplätze gestritten. Wie geht das dann weiter, wenn alle eingezogen sind?", fragt er sich. Aufgrund seines "Engagements" hat Hammer auch schon ein Angebot vom Anwalt der Baufirma bekommen: "Bei Rücknahme des Einspruchs bekommen Sie unsere Unterstützung, wenn es darum geht, jene anzuzeigen, die vor Ihrer Tür parken." Für Hammer ist das indiskutabel: "Was habe ich davon? Außer Unfrieden mit den Nachbarn."

Alles gesetzeskonform
Rechtlich ist dem verantwortlichen Bauträger nichts vorzuwerfen: Pro Wohneinheit ist bei einem Neubau mindestens ein Parkplatz zu schaffen. Zu hinterfragen ist jedoch, warum die Tiefgarage nur unter einem Teil des Projekts gebaut wird. Zu hinterfragen sind auch die Äußerungen des Anwalts. "Das Baubewilligungsverfahren befindet sich im Berufungsstadium. Derzeit liegt kein rechtskräftiger Baubescheid vor", so die Reaktion des Bauträgers. Eine Reaktion des Anwalts ist bis heute ausständig.

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