Lebenslange Haft
Prozessurteil nach mutmaßlichem Doppelmord in Wetzelsdorf
Der Prozess gegen jenen Oberösterreicher, der im April des Vorjahrs seine Lebensgefährtin in Graz Wetzelsdorf getötet hatte und dann auf der Flucht den Tod eines unbeteiligten Autofahrers verursacht hatte, kam Freitagnacht zu einem Urteil: Lebenslange Haft sowie die Einweisung in ein forensisch-therapeutisches Institut. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
GRAZ. Am 24. April des Vorjahres spielten sich in Graz-Wetzelsdorf dramatische Szenen ab: Ein 29-jähriger Mann aus Oberösterreich hatte aufgrund einer drohenden Trennung seine Lebensgefährtin im Affekt mit mehreren Messerstichen getötet.
Im Bewusstwerden seiner Handlung raste er daraufhin vom Tatort in Richtung stadtauswärts und prallte mit seinem Wagen frontal gegen ein entgegenkommendes Fahrzeug eines unbeteiligten 31-jährigen Lenkers, der bei dem Unfall sein Leben verlor - MeinBezirk berichtete.
Nach dem Prozessauftakt am 12. Jänner wurde der Prozess zunächst vertagt, am Freitag fiel nun das Urteil: Lebenslang für Mord und fahrlässige Tötung.
Gutachten rund um Unfall
Am Freitag wurde im Prozess unter anderen auch ein Gutachten eines Kfz-Sachverständigen zum mutmaßlichen Unfallhergang vorgelegt. Demnach hätte der Angeklagte aufgrund der Spuren sein Auto mit einer abrupten 180-Grad-Drehung des Lenkrades in den Gegenverkehr gelenkt. "Eine unbewusste Auslenkbewegung ist fahrtechnisch auszuschließen", so der Verkehrsgutachter.
Diese Version steht jedoch im Widerspruch zu dem vom Täter geschilderten Unfallhergang, wonach er abgelenkt gewesen wäre, weil er auf eine Wunde am linken Unterarm geblickt, dabei das Lenkrad gedreht und dadurch unbewusst abrupt ausgelenkt habe.
Geschworenenberatung bis tief in die Nacht
Der Angeklagte leide nach Meinung des Gerichtspsychiaters an einer kombinierten Persönlichkeitsstörung mit Borderline-Anteilen und Panikstörungen. Diese hätten seine Zurechnungsfähigkeit bei der Tat zwar herabgesetzt, hätten sie aber nicht aufgehoben. Die Gerichtspsychologin attestierte außerdem eine mögliche krankheitsbedingte Gefährlichkeit für eine künftige Intimpartnerin, daher beantragte die Staatsanwältin neben der Verurteilung wegen zweifachen Mordes auch die Einweisung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum beantragt.
Die Beratung der Geschworenen dauerte bis tief in die Nacht hinein. Die Laienrichter entschieden, dass es sich beim Tod der Frau um Mord gehandelt habe. Der Zusammenstoß mit Todesfolge wurde allerdings von der Mehrheit als unbeabsichtigt beurteilt. Der 29-Jährige hatte erklärt, er habe zwar nach der Tötung seiner Freundin Suizid begehen wollen, aber nicht auf diese Weise.
Das Urteil lautete demnach: lebenslange Haft und Einweisung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum und ist nicht rechtskräftig. Das Gericht verfügte auch eine Einweisung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum.
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