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Verschiebebahnhof Gösting kommt zur Volksbefragung

Brennpunkt Verschiebebahnhof: Am 2. Februar können die Anwohnerinnen und Anwohner von Gösting ihre Meinung kundtun, ob die Stadt bezüglich einer Verlegung an die ÖBB herantreten soll. | Foto: Foto Jörgler
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  • Brennpunkt Verschiebebahnhof: Am 2. Februar können die Anwohnerinnen und Anwohner von Gösting ihre Meinung kundtun, ob die Stadt bezüglich einer Verlegung an die ÖBB herantreten soll.
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Am 2. Februar dürfen Göstinger Bezirksbewohnerinnen und -bewohner ihre Stimme zur Frage nach einer Verlegung des Verschiebebahnhofs abgeben. Es ist die mittlerweile elfte Volksbefragung in Graz seit den 60er-Jahren, das Ergebnis ist jedoch nicht bindend.

GRAZ. Am 2. Februar werden die Bewohnerinnen und Bewohner von Gösting zur Volksbefragung gebeten. Thema ist der Verschiebebahnhof, der in den vergangenen Jahren für heftige Kritik aufgrund von Lärmbelästigung gesorgt hat. Initiiert hatte die Volksbefragung die KFG, die 2023 eine entsprechende Unterschriftenaktion startete. Nun gilt es die Frage zu beantworten: Soll die Stadt Graz an Bund, Land und ÖBB mit der Verordnung nach einer Verlegung des Verschiebebahnhofs Gösting an einen Standort außerhalb des Grazer Stadtgebietes herantreten?

Elfte Volksbefragung

Es ist erst die elfte Volksbefragung, die in Graz seit den 1960er Jahren durchgeführt wird, wie Wolfgang Schwartz, Leiter des Referats Meldewesen und Wahlen, erklärt. "Prinzipiell kann jede und jeder Unterschriften für eine Volksbefragung sammeln", so Schwartz. Wichtig ist, die notwendige Anzahl zu erreichen. Für Anliegen in einem oder mehreren Bezirken sind das 10 Prozent aller Wahlberechtigten, für das gesamte Stadtgebiet braucht es 10.000 Unterschriften. Die Volksbefragung Verschiebebahnhof erreichte schon im August 2023 die benötigten Unterschriften, danach wurde aber weiter gesammelt – ein übliches Verfahren, wie Schwartz weiß.

Die Volksbefragung zum Verschiebebahnhof ist die elfte in Graz seit den 1960er Jahren. Das Ergebnis wird dem Gemeinderat vorgelegt, ist aber nicht bindend. | Foto: panthermedia/NewAfrica
  • Die Volksbefragung zum Verschiebebahnhof ist die elfte in Graz seit den 1960er Jahren. Das Ergebnis wird dem Gemeinderat vorgelegt, ist aber nicht bindend.
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"Man sollte immer, über die benötige Anzahl hinaus sammeln, denn nach Übergabe der Unterschriften an das Bürgermeisteramt, kontrollieren wir diese, ob tatsächlich alle Unterzeichnerinnen und Unterzeichner wahlberechtigt bzw. noch in dem Bezirk oder der Stadt wohnhaft sind", beschreibt er den Ablauf. Letzteres könne gerade bei längeren Sammelaktionen zum Thema werden.

Freiland bis Straßenbahnverlängerung

Bindend ist das Ergebnis einer Volksbefragung – die zugrunde liegende Frage muss übrigens mit Ja oder Nein beantwortet werden können – nicht, was sich auch beim Blick auf vergangene Volksbefragungen zeigt. Bei der letzten Volksbefragung 2018 sprach sich eine große Mehrheit zum Erhalt der Ackerfläche Alt-Grottenhof in Wetzelsdorf als Freifläche aus, verkauft wurde das Areal jedoch an die ÖWG. 1997 wurde die Verlängerung der Straßenbahnlinie 6 ins Peterstal mit knapper Mehrheit abgelehnt. Das Projekt lag anschließend einige Jahre auf Eis, wurde in den 2000er Jahren aber umgesetzt. 
Für vorgezogene Gemeinderatswahlen hatte unterdessen eine nicht durchgeführte Volksbefragung zum Murkraftwerk gesorgt. Diese wurde aufgrund einer nicht zulässigen Fragestellung vom Gemeinderat abgelehnt, die KPÖ verweigerte daraufhin die Zustimmung zum städtischen Budget für das Jahr 2017.

Eine tatsächliche Verlegung des Verschiebebahnhofs in Gösting bleibt fraglich.  | Foto: MeinBezirk
  • Eine tatsächliche Verlegung des Verschiebebahnhofs in Gösting bleibt fraglich.
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Zurück zum Verschubbahnhof, am 2. Februar stehen im Bezirk Gösting von 7 bis 16 Uhr zwölf Befragungslokale zur Verfügung. Das zuständige Befragungslokal kann der amtlichen Wahlinformation entnommen werden, die Mitte Jänner verteilt wird, Briefwahl ist übrigens nicht möglich. Ob auch eine tatsächliche Verlegung des Verschiebebahnhofs diskutiert wird, bleibt fraglich, würde dies doch einen erheblichen Aufwand und hohe Kosten mit sich bringen.

So funktionieren Volksbefragungen

Die Durchführung einer Volksbefragung ist nach dem Steiermärkischen Volksrechtegesetz (ab § 155) geregelt. Hierfür muss ein Antrag mit den entsprechenden Unterschriften von zur Gemeinderatswahl wahlberechtigten Personen eingebracht werden. Dieser wird geprüft, ehe der Gemeinderat hinsichtlich der Erfüllung der Voraussetzungen entscheidet und im Falle der Zustimmung eine Verordnung zur Durchführung der Volksbefragung erlässt. Die Stimmabgabe ist nur am festgelegten Befragungstag möglich, das Befragungsergebnis wird in Folge geprüft und verlautbart und dem zuständigen Gemeindeorgan zur Beratung und Entscheidung vorgelegt. Das Ergebnis dieser Behandlung ist ebenfalls bekannt zu geben. 


Das waren die Volksbefragungen von Graz:

1964: Hackherlöwe
    Fragestellung, Ergebnis & Beteiligung: nicht bekannt.
5.6.–8.6.1966: Umbau der Rathausfassade
    Fragestellung: Weg vom Klassizismus hin zu einer modernen Rathausfassade.
    Ergebnis & Beteiligung: nicht bekannt.
27.4.1975: Trassenführung der neuen Phyrnautobahn
    Fragestellung: Entscheidung zum Plabutschtunnel (Behandlung im Gemeinderat)
    Ergebnis & Beteiligung: nicht bekannt.
10.6.1990: Erste Steirische Volksbefragung
    Fragestellung: Mehrere Fragen betreffend Einführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Umweltsituation in der Steiermark.
    Ergebnis & Beteiligung: nicht bekannt.
25.6.1995: Grazer Verkehrspolitik
    1. Fragestellung: Sind Sie für die Umsetzung der menschenfreundlichen und zukunftsweisenden Verkehrspolitik der Stadt Graz („Leitlinie 2000“), die mehr Lebensqualität schafft? Das heißt: weniger Abgase und Lärm, mehr Verkehrssicherheit und Wohnqualität.
    Ergebnis: Ja: 56,83 %, Nein: 44,38 %

    2. Fragestellung: Soll das als Diskussionsentwurf vorliegende generelle Maßnahmenprogramm zum Gesamtverkehrskonzept 1994 der Landeshauptstadt Graz verwirklicht werden?
    Ergebnis: Ja: 53,16 %, Nein: 46,84 %

    Beteiligung: 15,50 %
19.1.1997: Verlängerung der Linie 6
    Fragestellung: Treten Sie dafür ein, dass die von der Stadt Graz geplante Verlängerung der Linie 6, die in dieser Form nicht zur Lösung der bestehenden Verkehrsprobleme beiträgt, nicht zur Ausführung gelangt?
    Ergebnis: Ja: 55,62 %, Nein: 44,38 %
    Beteiligung: 40,20 %
18.10.1998: Kunsthaus Schloßberg
    Fragestellung: Das Land Steiermark beabsichtigt, ein Kunsthaus am Fuße des Schloßberges unter Einbeziehung des Berginneren zu errichten. Sind Sie im Zusammenhang mit dem Projekt "Graz – Kulturstadt Europas 2003" für die Errichtung des Kunsthaus-Siegerprojektes zwischen Neuer Galerie und Schloßberg?
    Ergebnis: Ja: 15,70 %, Nein: 84,30 %
    Beteiligung: 16,81 %
12.12.2004: Gemeindewohnungen
    Fragestellung: Soll es zu einer Ausgliederung beziehungsweise Privatisierung der Grazer Gemeindewohnungen kommen?
    Ergebnis: Ja: 5,31 %, Nein: 94,69 %
    Beteiligung: 6,97 %
11.9.2005: Volksschule Ries
    Fragestellung: Sind Sie dafür, dass die einzige Volksschule im 10. Grazer Stadtbezirk, die Volksschule Graz-Ries, langfristig erhalten bleibt?
    Ergebnis: Ja: 99,28 %, Nein: 0,72 %
    Beteiligung: 24,15 %
14.1.2018: Ackerflächen Alt-Grottenhof
    Fragestellung: Möchten Sie, dass die Ackerfläche von Alt-Grottenhof (zwischen Grottenhofstraße und Krottendorfer Straße, Grundbuchnummer: 94/2) zur Gänze als Freiland im Flächenwidmungsplan der Stadt Graz erhalten bleibt?
    Ergebnis: Ja: 96,50 %, Nein: 3,50 %
    Beteiligung: 30,83 %
2.2.2025: Verschiebebahnhof Gösting
    Fragestellung: Soll die Stadt Graz an Bund, Land und ÖBB mit der Verordnung nach einer Verlegung des Verschiebebahnhofs Gösting an einen Standort außerhalb des Grazer Stadtgebietes herantreten?
    Ergebnis & Beteiligung: noch offen.

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