Nach Polizei-Eklat in der Steiermark
Welche Rechte haben Arbeitnehmer gegenüber Vorgesetzten?

In der Landespolizeidirektion wurde ein Beamter am Telefon zur Schnecke gemacht.  | Foto: BMI
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Ein stellvertretender steirischer Landespolizeidirektor ruft bei einer Polizeinspektion in Graz-Umgebung an, um einen Vorfall prüfen zu lassen, wird in die Landesleitzentrale weitergeleitet und attackiert den jungen Beamten verbal. Der Grund? Dieser erkannte ihn nicht.

Was im ersten Moment wie ein Scherzanruf klingt, ist, wie die Zeitung Falter aufgedeckt hat, wirklich passiert. Rund zwei Minuten lang dauert der Mitschnitt, in dem die Führungskraft dem Beamten stetig zusetzt. Dieser Fall, der erst heute publik wurde, wirft jetzt die Frage auf, was sich Arbeitnehmer überhaupt gefallen lassen dürfen. 

Hat mit einem Telefonat für Aufsehen gesorgt: Der stellvertretende Landespolizeidirektor Alexander Gaisch | Foto: BM.I / E. Weissheimer
  • Hat mit einem Telefonat für Aufsehen gesorgt: Der stellvertretende Landespolizeidirektor Alexander Gaisch
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Was berührt die Menschenwürde?

"Wenn man öffentlich beleidigt oder beschimpft wird, muss man sich das als Mitarbeiter natürlich nicht gefallen lassen", eröffnet Karl Schneeberger, seines Zeichens Leiter Betriebsbetreuung/Arbeitnehmerschutz der Arbeiterkammer Steiermark. Ein Problem sei heutzutage aber vor allem die überbordende Überwachung von  Mitarbeitern. "Grundsätzlich gilt, dass jene Kontrollmaßnahmen verboten sind, die die Menschenwürde berühren, außer in der Betriebsvereinbarung wurde etwas anderes niedergeschrieben." Eine derartige Vereinbarung setze aber natürlich die Existenz eines Betriebsrates voraus. Diesen gibt es aber in vielen Unternehmen nicht. "Da erfahren die Arbeitnehmer oft gar nicht, dass sie überwacht werden. Sie müssten aber ihre Zustimmung erteilen." Gerade in diesem Bereich sieht sich Schneeberger häufig mit Beschwerden konfrontiert. "Da geht es um die GPS-Überwachung über die Smartphones oder die Überwachung des E-Mail-Verkehrs. Die Mitarbeiter kommen dann oft eher zufällig drauf, dass sie quasi ,beschattet' werden." 

Mehr Unterstützung wäre nötig

Im Idealfall könnte man diverse Kontrollmaßnahmen vernünftig gestalten. Ist dies nicht der Fall, könnte sich ein Betroffener auch bei der Datenschutzbehörde beschweren. "In der Praxis ist das aber wirkungslos, wer gefährdet schon seinen Arbeitsplatz?" Schwer ist in der Praxis auch die Unterscheidung, ob eine Maßnahme die Menschenwürde berührt oder sie gar verletzt. "Eine Arbeitszeiterfassung fällt natürlich nicht unter diese Begriffe, die muss man ja machen. Videoaufzeichnungen, beispielsweise im Sanitärbereich, würden die Menschenwürde aber verletzen. Welche Maßnahme tatsächlich die Menschenwürde berührt, ist in der Praxis oft schwer festzustellen." Genau deshalb erhofft sich Schneeberger bessere Maßnahmen der Kontrolle von außen sowie mehr Unterstützung, vor allem auch im Hinblick auf die fortschreitende Digitalisierung. "Je mehr technisch möglich ist, desto mehr ist heute auf einmal zulässig. Das geht Hand in Hand. Oft wird von Seiten der Firmen argumentiert, dass man ohne diese Aufzeichnungen kein Unternehmen mehr führen könnte. Man muss sich allerdings fragen, ob Außendienstmitarbeiter auch vor dem Handy-Zeitalter funktioniert haben. Das sind oft nur Ausreden, um noch mehr Druck auszuüben."

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