Wenn Kinder stören

Ein Altbau am Stadtrand von Graz. Herrlich ruhig ist es in diesem Teil von Eggenberg nahe dem Bergrücken des Plabutsch gelegen, mit guter Infrastruktur was sowohl die öffentliche Verkehrsanbindung als auch Einkaufsmöglichkeiten und die Versorgung durch Ärzte und Apotheke betrifft.

Herrlich hier zu wohnen.

Die Hausverwaltung betont bei der Erstbesichtigung besonders den vorhandenen Spielplatz hinter dem Haus, nordseitig gelegen mit einem Holzgestell zum Klettern und Schaukeln. Daneben die Wäscheleine.
Vor dem Haus Grünanlagen, sehr gepflegt und regelmäßig gemäht und wunderschön anzusehen.

Und dabei muss es auch bleiben. Beim Ansehen.

Die Wiesenflächen sind nicht Teil des Mietvertrages, der Grünflächenpflegebeitrag der Mieter gestattet weder den Erwachsenen noch den Kindern diese zu betreten.
Der Parkplatz ist ebenfalls kein Spielplatz.
Auch wenn ohne Auto für die Abstellfläche bezahlt wird sind Kinderzeichnungen mit Kreide, die spätestens der nächste Regen oder der Morgentau weglöscht, verboten. Das Radfahren und Fußballspielen zwischen den abgestellten Fahrzeugen ist den Autobesitzern verständlicherweise ein Dorn im Auge.

Wo sollen sie also hin, die Kinder?

Auf den nordseitigen Spielplatz meinen Sie? Nun das hölzerne Klettergestell gibt es schon lange nicht mehr. Es wurde morsch und nicht ersetzt. Eltern haben eine Kunststoffschaukel hingestellt doch sind die Kinder dieser zarten Konstruktion längst entwachsen. Und da hängt ja auch die Wäsche und niemand mag auf seinem frischen Bettzeug einen gatschigen Fußballabdruck.
Im Stiegenhaus ist das Spielen nun auch verboten. Den einen Mietern war es zu laut, die anderen störte, dass sie über ein aufgelegtes „DKT“ steigen mussten.
Gut dass die Schule wieder angefangen hat und dass alle Kinder auch nachmittagbetreut werden.

Weil zu Hause stören sie.

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