WKO-Rechtsexpertin Ingrid Kuster meint: "Krank oder arbeitsunfähig zu sein sind zwei paar Schuhe"

Klare Meinung: WKO-Rechtsservice-Leiterin Ingrid Kuster | Foto: WKO
  • Klare Meinung: WKO-Rechtsservice-Leiterin Ingrid Kuster
  • Foto: WKO
  • hochgeladen von Stefan Haller

Ingrid Kuster von der WKO ist von einem differenzierteren Umgang mit Krankenständen überzeugt.

In der vergangenen Ausgabe der WOCHE forderte Psychiater Dietmar Bayer an dieser Stelle einen sanfteren Wiedereinstieg in die Arbeitswelt für Personen, die im Langzeitkrankenstand waren. Aktuell gibt es die Möglichkeit der Wiedereingliederungsteilzeit (Wietz), diese setzt die Kooperation des Arbeitgebers voraus und ist nicht mit einem Teilkrankenstand zu verwechseln. Laut Ingrid Kuster, Leiterin des Rechtsservice der WKO-Steiermark, ist die auf Anregung der WKO eingeführte "Wietz" ein sehr guter Kompromiss. Allerdings fordert sie, die Unterscheidung zwischen Krankheit und Arbeitsunfähigkeit differenzierter zu betrachten.

Nicht sofort außer Gefecht

"Wir als Wirtschaftskammer haben ursprünglich eine Art Teilkrankenstand gefordert, weil man Arbeitsunfähigkeit differenzierter betrachten muss. Man nehme als Beispiel Bluthochdruck – ein Dachdecker kann damit vielleicht nicht arbeiten, weil bei Schwindelanfällen die Gefahr eines Absturzes besteht. In einem Bürojob ist Bluthochdruck jedoch kein Hindernis", erklärt Kuster. Ebenso verhalte es sich laut der Expertin bei einer gebrochenen Hand: "Man kann vielleicht nicht mehr am Bau arbeiten, oder am Computer tippen, aber beispielsweise Telefondienst übernehmen."

"Wietz" als Teilerfolg

Die Wiedereingliederungsteilzeit sei hier ein sehr guter Kompromiss: "Natürlich ist die 'Wietz' nicht das, was wir ursprünglich als großes Zeil hatten, aber sie ist ein sehr guter Teilerfolg." Von einer sanfteren Wiedereingliederung in die Arbeitswelt würden nicht nur die Langzeitarbeitslosen, sondern auch die Arbeitgeber profitieren. "Es gibt natürlich Berufe, in denen man einfach nicht nur Teilzeit arbeiten kann, beispielsweise im Schichtbetrieb. Aber generell profitieren die Arbeitgeber ebenso – durch den teilweisen Einstieg kann das Unternehmen sicherer sein, dass die Angestellten auch wirklich wieder einsatzfähig sind." Durch das beidseitige Einvernehmen sei der Arbeitgeber auch langfristig abgesichert, wie Kuster betont: "Wichtig ist einfach, die Arbeitsfähigkeit wieder vollständig wiederherzustellen. Vom Arbeiten, wenn man noch nicht voll einsatzfähig ist, haben schließlich weder Arbeitgeber noch Arbeitnehmer etwas …"

Push-Nachrichten auf dein Handy
MeinBezirk.at auf Facebook verfolgen
Die Woche als ePaper durchblättern
Newsletter deines Bezirks abonnieren

Kommentare

?

Du möchtest kommentieren?

Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.

Du möchtest selbst beitragen?

Melde dich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.