Leistbares Wohnen
Gemeinnütziger Wohnbau: Steirische Grüne wollen Punktesystem nach Vorarlberger Vorbild

Transparenz nach Vorarlberger Vorbild: Das wünscht sich Lara Köck (Grüne) für den gemeinnützigen Wohnbau in der Steiermark. | Foto: Podesser
  • Transparenz nach Vorarlberger Vorbild: Das wünscht sich Lara Köck (Grüne) für den gemeinnützigen Wohnbau in der Steiermark.
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Es ist eines der großen Themen in der Steiermark und auch die Grünen setzen sich 2019 verstärkt mit „leistbarem Wohnen“ auseinander. Der Startschuss dazu ist eine aktuelle Landtagsinitiative: Lara Köck, für die Grünen im Landtag, will das Vergabesystem von gemeinnützigen Wohnungen in der Steiermark ändern und „für mehr Transparenz und Gerechtigkeit sorgen“. Anleihen nimmt sie dabei überraschend im durchaus konservativen Vorarlberg, Kernpunkt ihrer Forderung: „Die Wohnungsvergabe muss nach der Dringlichkeit des Wohnbedarfes erfolgen, in Vorarlberg funktioniert dieser Modus bereits seit über drei Jahren“, berichtet Köck, die sich dazu intensiv mit ihrer Vorarlberger Kollegin Nina Tomaselli ausgetauscht hat. 

Transparenz im Wohnbau

Um das System nachvollziehbar zu machen, wird im Ländle die Dringlichkeit einer Wohnungsbewerbung anhand festgelegten Kriterien ermittelt – diese gelten dann für alle Gemeinden gleich, keine Gemeinde darf abweichende Regelungen haben. Die Dringlichkeitsreihung hat aus Sicht von Köck mehrere wichtige Aspekte: Sie bildet neben einer erwünschten sozialen Mischung die wesentliche Grundlage für die Vergabeentscheidung auf Basis des tatsächlichen Wohnungsangebots. Denn: "Durch das Zusammenwachsen der Siedlungsbereiche und durch gesellschaftliche Veränderungen wird der gemeinnützige Wohnbau zunehmend eine regional abzustimmende Aufgabe. Das einheitliche Schema zur Bewertung der Dringlichkeit einer Wohnungsbewerbung soll diese regionale Sicht stärken und eine regionale Wohnungsvergabe ermöglichen“, so Köck.

31 Kategorien für Punkte

Zur Reihung nach Dringlichkeit schlagen die Grünen ein Punktesystem vor – mit insgesamt 31 Kategorien: An allererster Stelle steht dabei die Obdachlosigkeit, Menschen die von diesem Schicksal betroffen sind, sollen bevorzugt bedient werden. Diese soll daher 450 Punkte wert sein, ebenfalls viele Punkte gäbe es bei gerichtlichem Räumungsbescheid, Trennungen mit Gewaltpotenzial oder wenn die Wohnung zu teuer ist (Wohnkosten mehr als 45 Prozent des Einkommens einschließlich Wohnbeihilfe) Auch die Anzahl der Kinder soll naturgemäß eine Rolle spielen.

Die 31 Kategorien

  1. Menschen ohne eine Unterkunft, die als solche bezeichnet werden kann; Menschen ohne festenWohnsitz, die in Notschlafstellen und niederschwelligen Einrichtungen übernachten sowie nur
    temporäre Unterbringung bei Freunden/Bekannten 450 Punkte 
  2. Unterbringung in (teil-)stationären Einrichtungen (Heime, Wohngemeinschaften) freierWohlfahrtsträger und in Wohnungen, bei denen der (Unter-)Mietvertrag an einen
    Betreuungsvertrag gebunden ist 350 Punkte 
  3. Wunsch Hausstandsgründung 300 Punkte 
  4. Gerichtlicher Räumungstermin/Versteigerung 450 Punkte 
  5.  Gerichtliche Aufkündigung/Räumungsklage 350 Punkte 
  6. Scheidung/Trennung mit Gewaltpotential (Betretungsverbot …) 450 Punkte 
  7. Scheidung/Trennung 300 Punkte 
  8. Befristeter (Unter-)Mietvertrag/Kündigung durch Vermieter (Vorlaufzeit kleiner 1 Jahr) 300 Punkte 
  9. Selbstkündigung (begründet); selbstverschuldeter Wohnungsverlust 200 Punkte 
  10. Wohnung zu teuer (Wohnkosten mehr als 45 % des Einkommens einschließlich Wohnbeihilfe)400 Punkte 
  11. Wohnung zu teuer (Wohnkosten zwischen 40 und 45 % des Einkommens einschließlichWohnbeihilfe) 350 Punkte 
  12. Wohnung zu teuer (Wohnkosten zwischen 35 und 40 % des Einkommens einschließlichWohnbeihilfe) 300 Punkte 
  13. Wohnung zu teuer (Wohnkosten zwischen 30 und 35 % des Einkommens einschließlichWohnbeihilfe) 250 Punkte 
  14. Wohnung zu klein (< 25 m² + 13 m² je weitere Person) 300 Punkte 
  15. Ungünstige Raumaufteilung; z.B.: Zwei Erwachsene (nicht Partner) oder Kinder über 6 Jahre im gleichen Zimmer 200 Punkte 
  16. Schlechter Bauzustand (Gutachten oder Beschau) - gesundheitsgefährdend 450 Punkte 
  17. Schlechter Bauzustand allgemein 250 Punkte 
  18. Präventiver Wohnungswechsel aus Gesundheitsgründen 300 Punkte 
  19. Fehlende Barrierefreiheit bei Pflege-, Betreuungsbedarf oder Bewegungseinschränkung 450Punkte 
  20. Einkommen unter Wohnbeihilfe-Maximalwerte 150 Punkte zusätzlich 
  21. Einkommen maximal 15 % über Wohnbeihilfe-Maximalwerte 100 Punkte zusätzlichDieses Dokument wurde gem. § 77 GeoLT 2005 elektronisch erfasst. Seite 3 / 3 
  22. Anzahl Kinder im Haushalt (bis 25 Jahre) (Punkte je Kind) 30 Punkte zusätzlich 
  23. Anzahl Kinder mit Sorgerecht (Punkte je Kind) 25 Punkte zusätzlich
  24. Schwangerschaft 30 Punkte zusätzlich 
  25. Besuchsrecht je Kind 25 Punkte zusätzlich
  26. Alleinerziehend 40 Punkte zusätzlich 
  27. Aktuelle Vormerkdauer (Punkte je Monat) 5 Punkte zusätzlich 
  28. Dauer der Meldezeit in der Gemeinde zum Zeitpunkt der Bewerbung (Punkte je Jahr; maximalaber 450 Punkte) 25 Punkte zusätzlich 
  29. Sonstige berücksichtigungswürdige Gründe im Einzelfall 100 Punkte zusätzlich 
  30. Wohnungswechsel von groß auf klein innerhalb einer gemeinnützigen Wohnanlage 300 Punktezusätzlich 
  31. Nicht nachvollziehbarer konkreter Wohnungswunsch (Punkteabzug) -100 Punkte einmalig.
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