Fünf-Punkte-Plan
Heilpädagogischer Kindergarten vorerst gerettet
Nachdem unlängst bekannt wurde, dass dem heilpädagogischen Kindergarten Steingruber in Graz aufgrund steigender Kosten das Aus drohen soll, reagiert das Sozialressort des Landes nun mit einem Fünf-Punkte-Plan.
STEIERMARK/GRAZ. Nach langwierigen Verhandlungen wurde für die Fortführung des heilpädagogischen Kindergartens Steingruber in Graz am Dienstag ein Fünf-Punkte-Plan vorgestellt. Dieser wurde in Abstimmung mit dem privaten Betreiber entwickelt und soll die finanzielle Notlage abfedern, in der sich die Kinderbetreuungseinrichtung angesichts der aktuellen Teuerung befindet. Der Plan sieht einerseits vor, dass die Mehraufwendungen für die Jahre 2021 und 2022 nachträglich abgegolten werden. Andererseits sollen ab 2023 auch die Tagsätze angepasst und belegbare Investitionskosten abgedeckt werden.
Die Punkte im Detail
Konkret sieht das Konzept des Sozialressorts vor, Mehraufwendungen, die auf die Betreuung von Kindern mit Behinderung zurückzuführen sind, stets nachzubedecken. Außerdem wird für 2022 wegen der gestiegenen Kosten eine Zwischenvalorisierung in der Höhe von 5,6 Prozent vorgenommen. Für das kommende Jahr 2023 soll der Tagsatz dann entsprechend angepasst werden. Doch auch wenn weitere Investitionen für Kinder mit Behinderung vorgenommen werden, wird sich das Sozialressort anteilig nach der Zahl der Kinder am Investitionsvorhaben beteiligen.
Valorisierung für alle heilpädagogischen Kindergärten
Die Maßnahmen beschränken sich allerdings nicht nur auf den gegenständlichen heilpädagogischen Kindergarten in Graz. Stattdessen kündigt die Soziallandesrätin Doris Kampus an, dass alle entsprechenden Einrichtungen evaluiert werden sollen: "Klar ist, dass wir vom Sozialressort zu unserer sozialen Verantwortung für Kinder mit Behinderung stehen", betont Kampus und verweist darauf, ein neues Finanzierungskonzept für heilpädagogische Kindergärten entwickeln zu wollen.
In der Finanzierung der Einrichtungen ist das Sozialressort für jenen Mehraufwand zuständig, der in der inklusiven Elementarpädagogik für Kinder mit Behinderung entsteht. Für Kinder ohne Behinderung sind das Bildungsressort des Landes beziehungsweise die Gemeinden verantwortlich.
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