Geförderte Zeit für Weiterbildung
Seit einigen Jahren haben Arbeitnehmer die Möglichkeit einer speziellen Karenz. Diese Bildungskarenz ist eine Auszeit von der Arbeit zum Zwecke einer Ausbildung. Die Freistellung muss aber mit dem Arbeitnehmer vereinbart werden, es gibt keinen Rechtsanspruch darauf. Während der Bildungskarenz bekommt man “Weiterbildungsgeld” in der Höhe des Arbeitslosengeldes. Weitere Infos: www.akstmk.at
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