Grazerin abgezockt: AK warnt vor Viagogo

Hält nichts von Viagogo: Bettina Schrittwieser | Foto: Barbara Schön
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Dass Konzert- und Eventtickets heutzutage online gekauft werden, ist grundsätzlich nichts Neues. Dass man dabei aber im Nachhinein Wucherpreise bezahlen muss, lässt die Wogen hochgehen. Eine Grazerin hat zuletzt über den Internetdienst Viagogo für drei Konzertkarten, die mit je 38 Euro ausgewiesen waren, im Endeffekt an die 700 Euro (!) berappen müssen.
"Das grenzt an Betrug", ärgert sich die Betroffene.
Das Problem: "Aufschläge und Gebühren auf den reinen Ticketpreis, die von vornherein nicht ersichtlich waren, unterliegen keiner gesetzlichen Regelung", weiß AK-Konsumentenschützerin Bettina Schrittwieser.

Urteil noch offen

Generell müsse Kunden klar sein, dass der Schweizer Vermittler nur den Ticket-Zweitmarkt bediene. Dementsprechend sei es laut der Expertin auch nicht zutreffend, dass man mit Viagogo-Tickets trotz Personifizierung der Karten Zugang zu Events erhalte.
"Dazu kommen die Tickets oft so spät, dass man keine Zeit mehr hat, zu reagieren", sagt Schrittwieser, deren Team als Test einen Fall vom Schladminger Nightrace eingeklagt hat. "Da hat eine Konsumentin fast 400 Euro zu viel bezahlt. Laut Gericht muss Viagogo das Geld zurückzahlen. Seit Juli 2018 versuchen wir nun in der Schweiz das Urteil zu exekutieren. Funktioniert es, werden wir weitere Klagen anstrengen." Für den Moment rät die Expertin der Arbeiterkammer, "die Preise von mehreren Anbietern zu vergleichen, auf die Website der Veranstalter schauen, ob nicht eine direkte Buchung günstiger ist und die Finger von Viagogo zu lassen".

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