Nicht alles kann man aus dem Urlaub einfach mitnehmen

Bei Korallen oder Riesenmuscheln als Souvenier sollte man auch in den Mittelmeerländern vorsichtig sein. | Foto: Bilderbox
  • Bei Korallen oder Riesenmuscheln als Souvenier sollte man auch in den Mittelmeerländern vorsichtig sein.
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  • hochgeladen von Christine Seisenbacher

Produkte aus Elfenbein, Tropenhölzern und Muscheln gelten als beliebte Urlaubssouvenirs, die jedoch für Schwierigkeiten sorgen können. "Viele Tier- und Pflanzenarten sind bedroht. Der Handel mit ihnen vergrößert ihre Gefährdung. Daher regelt das Washingtoner Artenschutzübereinkommen 'CITES' den nachhaltigen Handel von rund 30.000 Pflanzen und 5.600 Tieren", erklärt ÖAMTC-Touristikerin Maria Renner. Wer entsprechende Souvenirs in die EU einführen möchte, benötigt eine Ausfuhrgenehmigung der CITES-Behörde im Herkunftsland und eine Einfuhrgenehmigung des österreichischen Ministeriums für ein lebenswertes Österreich (BMLFUW). Wer ohne Genehmigung das Souvenir mitbringt, dem droht eine Geldstrafe von bis zu 40.000 Euro. Auch eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren ist möglich.

* Europa: Innerhalb der EU ist keine Genehmigung nötig, bei besonders geschützten Arten aber teilweise eine Bescheinigung. Das ist beispielsweise bei einigen Orchideenarten der Fall. Man sollte außerdem darauf achten, welche Gebiete zur EU gehören. Französisch-Guayana ist beispielsweise Teil der EU, Französisch-Polynesien nicht.

* Mittelmeerländer: Bei Korallen und Riesenmuscheln sollte man skeptisch sein. Produkte aus Schildkrötenpanzern müssen genehmigt werden. Seepferdchen dürfen bis zu einer bestimmten Menge mitgenommen werden. In Griechenland und Kroatien entscheidet das jeweilige Kulturministerium über die Ausfuhr von Antiquitäten.

* Afrika: Elfenbein- und Nashornprodukte sollten nicht gekauft werden, sie unterliegen strengen Regelungen. Die Ausfuhr von Raubkatzenfellen ist ohne Genehmigung verboten.

* China: Die Ausfuhr von Souvenirs aus Reptilienleder ist nur mit Genehmigung erlaubt. Da Produkte aus dem Bereich der Traditionellen Chinesischen Medizin auch Bestandteile von geschützten Tieren und Pflanzen enthalten, fallen auch sie unter diese Vorschriften.

* Indien: Auf Shahtoosh-Tücher aus der Wolle des Fells der Tibetantilope sollte man verzichten. Die Tibetantilope ist eine gefährdete Tierart. Pashmina aus Kashmir sind eine gute Alternative.

* Australien: Eine Ausfuhrgenehmigung ist für fast alle wild vorkommenden Tiere und Pflanzen nötig. Känguruprodukte dürfen mitgenommen, aber nicht weiterverkauft werden.

* Karibik: Kakteen und Orchideen müssen genehmigt werden, ebenso Andenken aus Steinkorallen und Panzer der Meeresschildkröte. Vorsicht ist auch bei Haifischzähnen und Hartholzschnitzereien geboten.

* Amazonas-Region: Der Verkauf von an Land lebenden Wildtieren und daraus hergestellten Souvenirs ist verboten, entsprechende Gegenstände können vom Zoll beschlagnahmt werden. Reisende sollten auch keine Produkte aus Arafedern oder Ozelotfell kaufen.

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