Für den Ernstfall gerüstet sein
Auch Feuerlöscher brauchen Prüfung
HARTBERG. Am Freitag, 17. Dezember, von 8 bis 17 Uhr, findet im Rüsthaus der Freiwilligen Feuerwehr Hartberg eine Feuerlöscher-Überprüfungsaktion statt. Feuerlöscher müssen nach den Bestimmungen des Stmk. Feuerpolizeigesetzes 1985, in der derzeit geltenden Fassung, spätestens alle zwei Jahre auf ihre Funktionstüchtigkeit überprüft werden. Bitte kontrollieren Sie daher die Überprüfungsvignette auf Ihrem Feuerlöscher. Nach den neuen Richtlinien „Vorbeugender Brandschutz“ müssen Feuerlöscher für jede Fest -, Öl – und Gasfeuerungsanlage sowie für Dachausbauten und Garagen vorhanden sein. Verabsäumen Sie die Überprüfung nicht, da dieser Nachweis für die Feuerbeschau unbedingt erforderlich ist.Die Überprüfung erfolgt unter Einhaltung der Covid 19-Maßnahmen, ein Mund-Nasen-Schutz ist erforderlich.
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