Brauchtum "Maibaum"
Feuerwehr darf keine Maibäume aufstellen
Was ist am 1. Mai erlaubt und wer darf Maibäume aufstellen? Die Bezirkshauptmannschaft informiert.
REGION. Die Bezirkshauptmannschaft Hartberg-Fürstenfeld informiert über die Richtlinien zum heurigen Maibaumaufstellen: Die Rechtslage dazu sei eindeutig und wurde auch seitens des Kabinetts des Bundesministers für Inneres Karl Nehammer bestätigt. Das Aufstellen eines Maibaumes an einem öffentlichen Ort mit „Publikum“ ist als Veranstaltung zu qualifizieren und daher durch die VO BGBl. II Nr. 98/2020 verboten. Ein Aufstellen ohne "Publikum“ durch z.B. eine Firma oder Gemeindebedienstete im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit unter Einhaltung der Sicherheitsauflagen (1-Meter-Abstand oder sonstige geeignete Schutzmaßnahmen) ist zulässig, heißt laut Aussendung des Gemeindebundes Steiermark.
Teilnahem von Privatpersonen ist nicht gestattet
Für Feuerwehren gilt der Ausnahmetatbestand des beruflichen Zweckes nicht, weshalb auch die Feuerwehr keine Maibäume aufstellen darf. Die Teilnahme von privaten Personen außerhalb beruflicher Tätigkeiten am „Maibaumaufstellen“ ist aufgrund der Ausgehbeschränkungen ebenfalls nicht möglich. Die betreffende VO BGBl. II Nr. 98/2020 ist derzeit bis 30. April 2020 in Kraft. Es ist davon auszugehen, dass die wesentlichen Maßnahmen der Verordnung weiterhin in Kraft bleiben werden, so der Gemeindebund Steiermark.
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