Ganz im Dienste des Rechts
Rechtsanwälte sind Berater und Vertreter in Rechtsangelegenheiten.
In Österreich gibt es derzeit rund 5.900 Rechtsanwälte sowie 2.000 Rechtsanwaltsanwärter. Die Berufsgruppe gehört einem freien und unabhängigen Berufsstand an. Daher können sie für ihre Klienten notfalls auch gegen staatliche und sonstige Institutionen vorgehen. Wie kein anderer Berufsstand ist der Rechtsanwalt ausschließlich den Interessen seiner Klienten verpflichtet.
Verschiedene Rechtsgebiete
Der ausgebildetet Jurist vertritt seinen Mandanten gegenüber Gerichten, Behörden, Einzelpersonen und diveres Einrichtungen. Der Rechtsanwalt kann aber auch beratend tätig sein wie zum Beispiel bei der Gestaltung von Verträgen oder Testamenten. Da die Gesetzteslage in den verschiedenen Rechtsgebieten auch stetigen Änderungen und Neuerungen unterliegt und daher ein hohes Maß an Detailwissen erforderlich ist, spezialisieren sich Rechtsanwälte meist auf ein Fachgebiet. So regelt zum Beispiel das Arbeitsrecht die Rechte und Pflichten eines DIenstnehmers sowie eines Dienstgebers, angefangen von Ausbildungs- und Lehrverhältnissen über Dienstverhältnisse bis hin zu Managerverträgen etc. Das Ehe- und Familienrecht ist auf Scheidungsrecht und die Erstellung von vermögensaufteilenden Verträgen spezialisiert. Schon bei der Gründung eines Unternehmens oder besser auch schon vorher, sollte man eine anwaltliche Auskunft eines auf Gesellschaftsrecht spezialisierten Juristen in Anspruch nehmen.
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