Mobilitätscheck wird ab März 2016 erhöht

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Über 20 Tagesordnungspunkte – zwei Dringlichkeitsanträge eingerechnet – arbeiteten die Mandatare bei der Gemeinderatssitzung in Ilz ab. So wurde die bei der Sitzung als dringlich behandelte Ausweitung des Mobilitätsschecks für
Studierende, mit dem Ilz schon 2012 eine Vorreiterrolle für zahlreiche andere Kommunen in der Region übernommen hatte, einstimmig beschlossen. Noch vor dem Sommer war die Entscheidung gefallen, 100 Euro je Semester im Nachhinein
auch jenen Studierenden zu gewähren, deren Hauptwohnsitz im neu
hinzugekommenen Gemeindegebiet liegt. Für das Wintersemester 2014/15 können Anträge bis spätestens 31. Oktober beim Marktgemeindeamt eingebracht werden. Ab 1. November wird das Sommersemester 2015
herangezogen. Grundvoraussetzung für den Bezug war bisher neben der Beibehaltung des Hauptwohnsitzes in Ilz für Studierende bis zu 30 Jahren
ein Nachweis über acht Semesterstunden. Der zunehmende Anteil an Absolventen von Fachhochschulen sowie ein Studium an Universitäten im Ausland machte es erforderlich, das Bewertungssystem auf acht nachgewiesene
Semesterstunden oder 16 ECTSPunkte auszudehnen. Zudem erhielt eine Erhöhung des Betrages von 100 auf 150 Euro je erfolgreich absolviertes Semester ab März 2016 ebenfalls das Votum aller Gemeinderäte.

„Mit dem Mobilitätsscheck wirkt die Marktgemeinde dem Trend entgegen, dass Studierende ihren Hauptwohnsitz an den Studienort verlegen. Stattdessen erhalten sie eine finanzielle Unterstützung dafür, dass sie diesen in ihrer
Heimatgemeinde belassen. Das hat eine positive Auswirkung auf die Einwohnerzahl und bringt Ilz finanzielle Vorteile“, waren sich
Bürgermeister Rupert Fleischhacker und ÖVP-Junggemeinderat
Michael Eisner einig.

Tunnelbeleuchtung

Während der Großteil der Beschlüsse von Wohnungsvergaben bis Grundstücksübernahmen in das öffentliche Gut ohne Aufsehen vom Gremium durchgewunken wurde, ärgerte August Friedheim von der Gemeindeliste, dass
die ASFINAG für die Montage von drei Lampen, welche die Marktgemeinde
an einer Unterführung der A 2 zwischen Ilz und Ilzberg für eine bessere Ausleuchtung anbringen will, 240 Euro Jahresgebühr verlangt.
„Wir werden die Leuchten installieren, weil sich Wanderer mehr Licht im Tunnel
wünschen“, ging es Fleischhacker in erster Linie um mehr Sicherheit bei schlechten Lichtverhältnissen.

Übertragungsverordnung

Für Aufregung sorgte die Übertragungsverordnung, deren Beschluss
üblicherweise ein Formalakt ist. Diese ermächtigt den Gemeindevorstand, einige in der Gemeindeordnung klar definierte Entscheidungen ohne Gemeinderat zu treffen. Zustimmung gab es für das Recht, bewegliche Güter
zu verkaufen und Aufträge im Gesamtvolumen von drei Prozent des ordentlichen Haushaltsbudgets zu vergeben. Verordnungspunkte
wie das Vorstandsrecht, Pachtverträge abzuschließen und zu kündigen sowie einen Rechtsanwalt zu beauftragen, wurden vertagt.
„Wir sind eine Großgemeinde und verfügen über ein Budget im ordentlichen Haushalt von über 9 Millionen Euro“, erklärte Fleischhacker, dass man sich ohnehin strikt an den eng abgesteckten, vorgegebenen Gesetzesrahmen
zu halten habe und der Gemeinderat immer gut informiert werde.

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