Zuschüsse und Harmonisierung der Müllgebühren
Bei der Fürstenfelder Gemeinderatssitzung wurde auch die Weitergewährung des Sozialzuschusses, der sich für Alleinstehende auf 260 Euro, für Ehepaare auf 328 Euro und jede weitere unversorgte Person auf 94 Euro beläuft. Die Einkommensgrenze dafür liegt bei Alleinstehende bei 883 Euro, bei Ehepaaren 1.324 Euro und jede weitere unversorgte Person 137 Euro. Der ursprünglich Fahrtkostenzuschuss für Studierende mit Hauptwohnsitz in Fürstenfeld wird auch weiterhin gewährt. Das Alter der Studierenden, die mit öffentlichen Verkehrsmitteln zum Studienort pendeln, wurde auf 28 Jahre angehoben, diese erhalten pro Semester 75 Euro als Zuschuss.
Einheitliche Müllgebühren bis 2019
Aufgrund der Gemeindefusion war es notwendig, die Müllgebühren innerhalb des Gemeindegebietes anzupassen. Die Gebühren der Ortsteile Altenmarkt und Übersbach werden darum jenen von Fürstenfeld bis 2019 angepasst werden. Für die Bewohner der neuen Ortsteile erfolgt eine stufenweise Erhöhung der Gebühren, es kann aber – abhängig von der Personenanzahl und Nutzung der Biotonne – auch zu einer Verringerung der Gebühr kommen.
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