Arbeiterkammer erkämpft 7.600 Euro
Schwangere zu Unrecht gekündigt

- „Wir hören zu, wir prüfen, wir handeln. Das ist unser Auftrag – und unsere Verantwortung gegenüber den Menschen in unserem Bezirk“, so Riedl.
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Eine schwangere Frau aus dem Bezirk Horn wurde trotz Übernahmezusage nicht weiterbeschäftigt – zu Unrecht, wie die Arbeiterkammer feststellte. Durch rasche Hilfe kamen für die Hornerin 7.600 Euro heraus. Ein Fall, der zeigt, wie wichtig rechtliche Beratung sein kann.
HORN. Eine junge Frau aus dem Bezirk Horn suchte in einer schwierigen Lebenssituation Hilfe bei der Arbeiterkammer – und bekam sie. Nachdem sie kurz vor Ablauf ihres befristeten Dienstverhältnisses ihre Schwangerschaft bekannt gegeben hatte, wurde ihr Vertrag nicht verlängert. Die Situation schien zunächst aussichtslos. Doch sie wandte sich an die Arbeiterkammer-Bezirksstelle Horn, wo Bezirksstellenleiter Andreas Riedl persönlich ein offenes Ohr für ihren Fall hatte.

- Bezirksstellenleiter Andreas Riedl hatte persönlich ein offenes Ohr für ihren Fall.
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Riedl erkannte sofort, dass hier Handlungsbedarf bestand. „Es war gut, dass die junge Frau so rasch den Kontakt zu uns gesucht hat. Nur so konnten wir rechtzeitig reagieren und rechtlich intervenieren“, betont er. Der entscheidende Hinweis an die Frau lautete, dass sie ihrer Arbeitsbereitschaft und Arbeitsfähigkeit aktiv Ausdruck verleihen müsse. Diese klare Kommunikation war letztlich der Türöffner für die weitere rechtliche Klärung.
Hilfe aus Horn
Der Dienstgeber hatte aus Sicht der Arbeiterkammer nicht korrekt gehandelt – allerdings ohne böse Absicht. „Wir gehen davon aus, dass es sich um Unwissenheit gehandelt hat. Genau dafür sind wir als Arbeiterkammer da – um solche Lücken zu schließen und für Gerechtigkeit zu sorgen“, erklärt Riedl. Denn rechtlich gesehen verlängert sich ein befristetes Dienstverhältnis bei Schwangerschaft bis zum Beginn des Mutterschutzes, sofern die Frau weiterhin arbeiten möchte und kann.

- Genau dafür sind wir als Arbeiterkammer da – um solche Lücken zu schließen und für Gerechtigkeit zu sorgen“, erklärt Riedl.
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Die Intervention zeigte Wirkung: Nach Rücksprache mit der eigenen Rechtsberatung lenkte der Dienstgeber ein und setzte das Dienstverhältnis wie gesetzlich vorgesehen fort. Für die Betroffene bedeutete das nicht nur Sicherheit, sondern auch einen finanziellen Vorteil: Durch die Weiterbeschäftigung bis zum Mutterschutz kamen knapp 7.600 Euro an Lohn und Sozialleistungen zusammen – Geld, das ihr rechtmäßig zustand.
Einsatz für Gerechtigkeit
Für Andreas Riedl ist dieser Fall exemplarisch für die wichtige Rolle, die die Arbeiterkammer in der Region spielt. „Wir erleben ein bis zwei solcher Fälle pro Jahr, und jeder einzelne bestätigt, wie wertvoll unsere Arbeit für die Menschen ist. Es geht nicht nur um Paragrafen, sondern um Existenzen – und manchmal auch um das Gefühl, nicht allein zu sein“, sagt Riedl.

- Es geht nicht nur um Paragrafen, sondern um Existenzen – und manchmal auch um das Gefühl, nicht allein zu sein“, sagt Riedl.
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Die Geschichte der jungen Hornerin ist damit auch ein Appell an andere Arbeitnehmer: Wer unsicher ist oder sich ungerecht behandelt fühlt, sollte den Weg zur Arbeiterkammer nicht scheuen. „Wir hören zu, wir prüfen, wir handeln. Das ist unser Auftrag – und unsere Verantwortung gegenüber den Menschen in unserem Bezirk“, so Riedl abschließend.
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