Schreckschusspistole in Pradl
Auf Mädchen gezielt und vorbeigeschossen
Ein dumpfer Knall vor einem Mehrparteienhaus in Pradl schreckte die Anrainer auf. Eine Gruppe Jugendlicher hantierte mit einer Schreckschusswaffe. Dabei zielte ein 21-jähriger auf ein 14-jähriges Mädchen und schoss an ihr vorbei. Der Täter wurde ermittelt. Es ist dies nicht der erste Fall mit Schreckschusspistolen in Innsbruck.
INNSBRUCK. Schreckschusspistolen sehen täuschend echt aus. Mit solchen Pistole können aber nur Knallschüsse, Pfeffergas oder Lichtsignale abgefeuert werden. Von der Bauart würden unterschieden sich kaum von einer richtigen Waffe unterscheiden. Ab 18 Jahren können Schreckschusswaffen ohne Registrierung und ohne Waffenschein gekauft werden.
Der Vorfall
Am 03.03.2023 gegen 20.15 Uhr kam es in einem Hauseingang eines Mehrparteienhauses im Stadtteil Pradl zu einer Schussabgabe. Laut Zeugen befanden sich beim Hauseingang mehrere Jugendliche, welche mit einer Schusswaffe hantierten. Die Jugendlichen flüchteten vor Eintreffen der Einsatzkräfte, eine Fahndung verlief vorerst negativ.
Eine 14-jährige österr. Staatsbürgerin kam kurz nach dem Vorfall gemeinsam mit ihrer Mutter auf die PI Reichenau und gab an, dass ein Bekannter von ihr mit einer Schusswaffe auf sie gezielt und an ihr vorbeigeschossen habe. Eine weitere Zeugin des Vorfalls kam ebenso auf die PI Reichenau und übergab den Beamten eine Schreckschusspistole sowie ein Messer, die Gegenstände habe der Täter laut Zeugin bei der Flucht vor der Polizei weggeworfen.
Beim Täter handelt es sich um einen 21-jährigen Österreicher, welcher nicht im Besitz von waffenrechtlichen Dokumenten ist. Die Schreckschusspistole und das Messer wurden sichergestellt und ein vorläufiges Waffenverbot ausgesprochen.
Schreckschusswaffen
Für Jugendliche unter 18 Jahren ist der Besitz von Waffen, Munition und Knallpatronen verboten. Das gilt z. B. auch für Hieb- und Stichwaffen (z.B. Messer) und Pfeffersprays. Ab 18 Jahren dürfen "freie Waffen" besessen werden. Freie Waffen sind Waffen, die legal sind und zudem nicht registriert werden müssen (z.B. Druckluftpistole). Schreckschusswaffen sind Waffen, die zum ausschließlichen Abfeuern von Knallpatronen, Gasen oder Flüssigkeiten erzeugt wurden.Wird eine Schreckschusswaffe aufgesetzt oder in einem Abstand von wenigen Zentimetern Entfernung abgefeuert, kann mit schwersten bis hin zu tödlichen Verletzungen gerechnet werden, wobei der Gasstrahl nicht nur Weichteilgewebe, sondern auch Knochen (z. B. auch Schädelknochen) durchdringen könne.
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