Stadtpolitik
Gratisparkverordnung fixiert, Eislaufplätze weiter offen

Die vier städtischen Plätze haben zu Silvester von 10 bis 18 Uhr und am 1. Jänner von 13.00 bis 19.00 Uhr offen, der Außeneisring in der Olympiaworld am 31. Dezember von 14.00 bis 16.50 Uhr, am Neujahrstag von 14.00 bis 19.00 Uhr. | Foto: Stadtblatt
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  • Die vier städtischen Plätze haben zu Silvester von 10 bis 18 Uhr und am 1. Jänner von 13.00 bis 19.00 Uhr offen, der Außeneisring in der Olympiaworld am 31. Dezember von 14.00 bis 16.50 Uhr, am Neujahrstag von 14.00 bis 19.00 Uhr.
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INNSBRUCK. Mit den Stimmen von ÖVP, FI, FPÖ, Liste Fritz und Gerechtes Innsbruck (Gegen-Stimmen: Grüne, Neos, Ali, und SPÖ) wurde in einer Sondergemeinderatssitzung die Verordnung zur Verlängerung des Gratis-Parkens in der Innsbrucker Innenstadt beschlossen. Bis auf Weiteres geöffnet bleiben die vier städtischen Kunsteislaufplätze am Baggersee, in Hötting-West, Igls und vor dem Sillpark bzw. die Außeneisfläche in der Olympiaworld. Die Landespolizeidirektion Tirol weist darauf hin, dass auch zu Silvester die seit 26.12.2020 bestehenden, strengeren Ausgangsbeschränkungen gelten. Das Abschießen eines Privatfeuerwerkes zu Unterhaltungszwecken stellt keinen Ausnahmegrund für die Ausgangsbeschränkungen dar. Die Schutzzonen „Mentlgasse u.a.“ wurde verlängert.Die Müllgebühren wurden neu festgesetzt.

Sondergemeinderat

„Jetzt ist das Gratis-Parken fix und kann nahtlos und am 1. Jänner 2021 bis vorerst Ende April fortgesetzt werden“, zeigt sich die Obfrau des Innsbrucker Verkehrsausschusses, GR Mariella Lutz, in einer ersten Reaktion erfreut. Die Gemeinderatssitzung fand in Abstimmung mit allen Fraktionen ohne Debatte statt. „Im Vorfeld der letzten Gemeinderatssitzung im Dezember konnte man sich auf eine gemeinsame inhaltliche Vorgangsweise zur Verlängerung der Parkgebührenbefreiung einigen, in Folge brachten die Fraktionen von ÖVP und FI einen Abänderungsantrag mit der Befristung der Testphase bis 30. April 2021 während der laufenden Gemeinderatssitzung ein. Dieser Abänderungsantrag wurde mit den Stimmen von ÖVP, Für Innsbruck, FPÖ, Liste Fritz und Gerechtes Innsbruck beschlossen“, erinnert GR Lutz an das Zustandekommen der Gebührenbefreiung. Damit das Gratis-Parken rechtlich umgesetzt werden kann, bedarf es aber einer Verordnung, dazu ist nach dem Stadtrecht ein weiterer Gemeinderatsbeschluss notwendig. Damit diese Verordnung nahtlos mit 01.01.2021 in Kraft treten kann, rief der Bürgermeister mittels E-Mail die Fraktionen auf, ihm einen Termin vor Jahresende für den dazu notwendigen Gemeinderat zu nennen. Im letzten Stadtsenat vor der Weihnachtspause wurde einhellig befürwortet, diese Beschlussfassung im Rahmen eines Sondergemeinderates abzuhalten. Im Anschluss koordinierte und organisierte VBM Johannes Anzengruber einen Umlaufbeschluss zur Abhaltung eines kurzen Sondergemeinderates. „Der Erfolg hat bekanntlich viele Gesichter, und ohne die FPÖ, ÖVP, Für Innsbruck, dem Tiroler Seniorenbund und der Liste Fritz wäre eine Verlängerung der Verordnung bzgl. Gratisparken an Samstagen im Sinne der Innsbrucker Unternehmerinnen und Unternehmer nicht möglich gewesen! Die Verlängerung der Verordnung über Gratisparken an Samstagen ist das Ergebnis gemeinsamer wirtschaftsfreundlicher bürgerlicher Verkehrspolitik im Innsbrucker Gemeinderat!“, freut sich GR Gerald Depaoli vom Gerechtes Innsbruck. "Wir müssen jetzt gemeinsam konstruktiv daran arbeiten den Wirtschaftsstandort Innsbruck abzusichern. Für parteiideologisch motivierte grüne „Trotzkopf-Verkehrspolitik“ ist jetzt angesichts der coronabedingten Wirtschaftskrise der falsche Zeitpunkt“, appelliert GR Depaoli Richtung Bürgermeister Georg Willi.

Reaktionen

Mesut Onay (ALI): "Einer Verlängerung des Gratisparkens am Samstag stimmt die Alternative Liste Innsbruck (ALI) aus drei Gründen nicht zu: Zum einen ist die Maßnahme umweltpolitisch unverantwortlich und finanzpolitisch fahrlässig, zum anderen widerspricht sie den Interessen der Anrainerinnen und Anrainer. Was es dringend in Innsbruck braucht, ist eine Mobilitätswende mit leistbaren Öffis, die so jedenfalls nicht ausieht!" GR Renate Krammer-Stark, Grüne Innsbruck: "Fakt ist, dass die leidgeprüften Wirtschaftstreibenden in der Innenstadt Unterstützung brauchen, aber der Ansatz mit der Aussetzung der Parkraumbewirtschaftung ist der falsche." Die Gegenargumente haben indessen für die Innsbrucker Grünen, die gemeinsam mit der SPÖ, den Neos und ALI heute gegen die Verlängerung gestimmt haben, nichts an Aktualität eingebüßt: "Jedes Jahr steigen die Luftverschmutzung und die Lärmbelastung durch den Individualverkehr in der Stadt an. Dass Parken im öffentlichen Raum etwas kostet, ist eine, aber bei weitem nicht die einzige sinnvolle Maßnahme im Rahmen unserer ambitionierten, gemeinsamen koalitionären Ziele in der Mobilitäts- und Klimaschutzpolitik!", erinnert Klubobfrau Renate Krammer-Stark FI und ÖVP einmal mehr an die entsprechenden Kapitel im Innsbrucker Arbeitsübereinkommen. Die in den 90iger Jahren eingeführte innerstädtische Parkraumbewirtschaftung hat sich bewährt: sie garantiert Anrainern in Wohngebieten, wo es wenige Tiefgaragen gibt, Stellplätze und sorgt für den entsprechenden Umschlag vor den Geschäften der Wirtschaftstreibenden. "Ich bin nach wie vor davon überzeugt, dass unser gemeinsames Ziel in der Stadtregierung die Reduktion des Individualverkehrs ist, denn nur so können wir Emissionen und Lärmbelastung reduzieren“, sagt Renate Krammer-Stark. "Und wir möchten bei der Gelegenheit der Mehrheit der Innsbruckern danken, die ihre Alltagswege zu Fuß, mit dem Fahrrad oder den öffentlichen Verkehrsmitteln zurücklegen und uns damit in unserer Haltung unterstützen!"

Eislauf-Betrieb läuft weiter

Bis auf Weiteres geöffnet bleiben die vier städtischen Kunsteislaufplätze am Baggersee, in Hötting-West, Igls und vor dem Sillpark bzw. die Außeneisfläche in der Olympiaworld. Das hat die Evaluierung des Sicherheitskonzeptes ergeben. Dieses musste wegen des enormen Andrangs vor den Feiertagen adaptiert werden. Zusätzliches Sicherheitspersonal, neue Beschilderungen und weitere Absperrgitter sorgen nun für einen sicheren Betrieb auf den Plätzen wie rundherum. „Die Rückmeldungen der städtischen Plätze und aus der Olympiaworld sind durchwegs positiv“, bilanziert Sportstadträtin Elisabeth Mayr. Sie appelliert, auch weiterhin die Regeln zu beachten: ausreichend Abstand halten und außerhalb der Eisfläche einen Mund-Nasen-Schutz tragen.

Öffnungszeiten

Zu Silvester und Neujahr gelten spezielle Öffnungszeiten: die vier städtischen Plätze haben zu Silvester von 10 bis 18 Uhr und am 1. Jänner von 13.00 bis 19.00 Uhr offen, der Außeneisring in der Olympiaworld am 31. Dezember von 14.00 bis 16.50 Uhr, am Neujahrstag von 14.00 bis 19.00 Uhr. Ab 2. Jänner sind die regulären Öffnungszeiten bei den städtischen Plätzen täglich von 10.00 bis 19.00 Uhr, in der Olympiaworld von 14.00 bis 19.00 Uhr. Die in der demnächst erscheinenden Jänner-Ausgabe von „Innsbruck informiert“ angekündigte Sperre der Eislaufplätze ist nicht mehr aktuell, konnte jedoch aufgrund des frühen Redaktionsschlusses nicht mehr korrigiert werden.

Feuerwerk

Die Landespolizeidirektion Tirol weist darauf hin, dass auch zu Silvester die seit 26.12.2020 bestehenden, strengeren Ausgangsbeschränkungen gelten. Das Abschießen eines Privatfeuerwerkes zu Unterhaltungszwecken stellt keinen Ausnahmegrund für die Ausgangsbeschränkungen dar. Zusätzlich ist nach den Bestimmungen des Pyrotechnikgesetzes (PyroTG 2010) die Verwendung von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 im Ortsgebiet grundsätzlich verboten, sofern nicht vom Bürgermeister mittels Verordnung bestimmte Teile von diesem Verbot ausgenommen wurden. In Innsbruck besteht keine Ausnahmeverordnung. Unter dieses Verbot fallen bereits einfache, frei erwerbliche Knallkörper. Insbesondere verboten ist auch eine Verwendung jeglicher pyrotechnischen Gegenstände innerhalb und in der Nähe von Kirchen, Gotteshäusern, Krankenanstalten, Kinder-, Alters- und Erholungsheimen sowie Tierheimen und Tiergärten und brandgefährdeten Objekten, insbesondere Tankstellen. Unabhängig davon kann die Verwendung pyrotechnischer Artikel umfangreiche Gefahren und zudem Belästigungen Dritter mit sich bringen. Vor allem ruhebedürftige Mitbürger und Tiere werden durch das Verwenden solcher Artikel beeinträchtigt. Die missbräuchliche Verwendung ist gem. § 40 PyroTG 2010 mit einer Geldstrafe bis zu € 3.600,- oder mit Freiheitsstrafe bis zu drei Wochen zu bestrafen. Übertretungen nach dem COVID-19-Massnahmengesetz können mit einer Geldstrafe bis zu € 1.450,- geahndet werden.

Verlängerung

Die Landespolizeidirektion Tirol gibt bekannt, dass in Innsbruck, im Bereich der Mentlgasse und Umgebung die Schutzzone verlängert wurde. Die Schutzzone tritt mit 01.01.2021 in Kraft und gilt zu den in der Verordnung angeführten jeweiligen Tageszeiten bis zum Ablauf des 30.06.2021. Eine Erlassung der Schutzzone war zum Schutz von Kindern und Jugendlichen im Schutzzonenbereich notwendig. Die Missachtung des Betretungsverbots wird gem. § 84 Abs. 1 Z 4 SPG mit einer Geldstrafe bis zu € 1000,--, im Wiederholungsfall mit Geldstrafe bis zu € 4600,-- und im Falle der Uneinbringlichkeit mit einer Freiheitsstrafe bis zu 4 Wochen bestraft. Aus sicherheitspolizeilicher Sicht stellt diese Schutzzone im oa. Bereich die am wenigsten in die Rechte der Menschen eingreifende Maßnahme dar, die noch geeignet ist Kinder und Jugendliche vor strafbaren Handlungen zu schützen. Sie trägt damit wesentlich zur Hebung des subjektiven Sicherheitsgefühls der Bevölkerung im Schutzzonenbereich bei.

Müllgebühren

Die städtischen Gebühren und Abgaben werden jährlich vom Gemeinderat bei der Budgetplanung bewertet und beschlossen. Mit einer Steigerung von 1,7 Prozent bewegt sich die Erhöhung der Abfallgebühren 2021 im üblichen Rahmen zwischen einem und zwei Prozent. Das Amt für Gemeindeabgaben schreibt die Gebühr zu Jahresbeginn den Innsbrucker Haushalten mittels Bescheid vor. Diese wird in vier gleichen Teilbeträgen eingehoben.

Berechnung der Müllgebühr

Die Abfall- oder Müllgebühr eines Haushalts setzt sich aus zwei Teilbeträgen zusammen: der Grundgebühr, die nach der Anzahl der Wohnräume und der Nutzfläche berechnet wird, sowie der sogenannten weiteren Gebühr. Deren Höhe ist abhängig von der Müllmenge in Litern, ausschlaggebend sind dabei die Anzahl der Personen und die wöchentlichen Entleerungen. „Aufgrund der Vorgabe der Müllabfuhrordnung beträgt die Mindestmenge 15 Liter pro Person eines Haushalts. Dabei wird jede Person gleichberechtigt mitgezählt, egal ob es sich um ein Baby, ein Kind oder einen Erwachsenen handelt“, klärt Referatsleiterin Laura Ruschitzka auf.

Keine Tonne? Kein Problem!

Eine besondere Regelung für die Restmüllentsorgung nehmen rund 1.900 private Grundbesitzer in Anspruch, deren Müllmenge weniger als 60 Liter pro Woche beträgt. Diese benötigen keinen Müllbehälter, sondern Restmüllsäcke, die das Referat Gemeindeabgaben bis 31. März 2021 ausgibt. Deren Abholung ist auch später möglich, allerdings wird das Jahreskontingent entsprechend reduziert. Aufgrund der Covid-19 Maßnahmen im Rathaus wird um eine Terminvereinbarung gebeten, telefonisch unter +43 512 53 60 2207 und 2209 oder per E-Mail an post.gemeindeabgaben@innsbruck.gv.at. Eine Abholung in den Bürgerbüros Arzl und Igls ist aktuell nicht möglich. Apropos Abholung: nur schwarze Säcke mit dem Innsbruck-Logo werden von der Müllabfuhr der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) eingesammelt. Weitere Informationen: www.innsbruck.gv.at → Bauen│Wohnen → Steuern│Abgaben → Abfall│Müllgebühr.

Rechenbeispiel

Für eine dreiköpfige Familie in einer Drei-Zimmer-Wohnung mit 70 Quadratmetern ergibt sich folgende Gebührenrechnung für den Restmüll:

Foto: Stadt Innsbruck

Die jährliche Restmüll-Gebühr erhöht sich 2021 für diesen Haushalt um 2,38 Euro. Nicht berücksichtigt ist die Gebühr für Biomüll, dessen Entsorgung mit Ausnahme von Eigenkompostierung ebenfalls verrechnet wird. Getrennte Abfälle wie Plastik, Glas, Metall und Papier gelten als Wertstoffe und werden kostenfrei entsorgt.

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