Reise-Zertifikat für Tiere
Haustiere sind kein „Urlaubssouvenir“

Auch Hunde und Katzen brauchen ein gültiges Reise-Zertifikat | Foto: Pixabay
  • Auch Hunde und Katzen brauchen ein gültiges Reise-Zertifikat
  • Foto: Pixabay
  • hochgeladen von Ricarda Stengg

INNSBRUCK. So sehr sich viele nach den pandemiebedingten Einschränkungen auf den Sommer freuen: für Haustiere bedeutet der Urlaub von Herrchen oder Frauchen meist Stress.

Tierbesitzer entscheiden sich daher zunehmend dafür, ihre Vierbeiner in die Ferien mitzunehmen. Das Referat für Veterinärwesen weist darauf hin, dass vor einer Reise mit Haustieren entsprechende Vorkehrungen getroffen werden müssen. Innerhalb der Europäischen Union und im privaten Reiseverkehr dürfen Hunde, Katzen und Frettchen von ihren BesitzerInnen bzw. schriftlich bevollmächtigten Personen nur über die Grenze gebracht werden, wenn sie vorher gechipt und gegen Tollwut geimpft worden sind. Für jedes Tier ist ein sogenannter EU-Heimtierausweis mitzuführen. Dieser Impfpass entspricht einem gültigen Reise-Zertifikat und enthält genaue Angaben über Chip sowie Tollwutimpfung. Er wird von jeder Tierärztin bzw. jedem Tierarzt ausgestellt.

„Beim Grenzübertritt nach Österreich muss ein Junges ohne Begleitung des Muttertieres mindestens acht Wochen alt sein. Die Tollwutimpfung ist allerdings erst ab einem Alter von zwölf Wochen möglich und daher benötigen Tiere, die zwischen acht und sechzehn Wochen alt sind, eine Zusatzbescheinigung“

, macht Amtstierärztin Elisabeth Gilhofer aufmerksam. Die Impfung von Tieren, die sechzehn Wochen oder älter sind, muss mindestens 21 Tage vor Reiseantritt erfolgen.

Tierschmuggel ist strafbar

Zu Zierzwecken gehaltene Wassertiere, Amphibien, Reptilien, Vögel, Nagetiere und Kaninchen dürfen über die Grenze transportiert werden, sofern sie nicht zum Verkauf bestimmt sind. Tierbesitzer haften aber für eingeschleppte Seuchen. Bei einer Reise in Nicht-EU-Länder sind die Bestimmungen, vor allem auch für die die Rückreise in die EU wesentlich strenger und sollten für das jeweilige Land vor Reiseantritt gecheckt werden. Wer ein Tier über die Grenze „schmuggelt“, macht sich strafbar und muss mit einer Anzeige, Beschlagnahmung bzw. dreiwöchigen Quarantäne des Tieres sowie einer Geldstrafe rechnen. In einigen EU-Ländern müssen zusätzliche Voraussetzungen bei einem Grenzübertritt mit Tier erfüllt werden. Daher empfiehlt sich vor der Reise eine Nachfrage bei der Botschaft des jeweiligen Landes. Infos finden sich auch auf der Webseite des Gesundheitsministeriums: www.sozialministerium.at

Tierisches Urlaubssouvenir – ein No-Go

Auf ein steigendes Problem in diesem Zusammenhang weist der für Tierschutz zuständige Vizebürgermeister Johannes Anzengruber hin. Immer öfter würden Haustiere aus dem Urlaub als Mitbringsel mit nach Hause gebracht, wovor aber dringend abgeraten wird.

„Oft werden herrenlose Tiere aus Mitleid mitgenommen oder auch auf Märkten gekauft. Darauf sollte man sich keinesfalls einlassen, denn man unterstützt damit in den meisten Fällen grausame Haltungsbedingungen und fördert bedenklichen Tierhandel“

, warnt Anzengruber eindringlich. Selbst wenn man so ein Tier „rettet“, werde damit das Leid der Elterntiere verlängert. Zudem sei beim Kauf von Hundewelpen im Ausland meist mit gesundheitlichen Problemen zu rechnen, die schnell ins Geld gehen und Leiden für das Tier bedeuten.

Die Amtstierärztin ergänzt:

„Wenn man ein herrenloses Tier aufgreift, sollte man es vor Ort bei den Behörden abgeben oder zu einer veterinärmedizinischen Einrichtung bringen, sofern das möglich ist. Die Entscheidung für ein Haustier sollte wohl überlegt und keinesfalls spontan aus dem Bauch heraus getroffen werden. Damit gehen eine jahrelange hohe Verantwortung und Kosten für Futter, Tierarzt usw. einher.“

Tipps für Auto & Flugzeug

Falls ein Haustier mit in den Urlaub kommt, sollte man für ausreichend Futter und Flüssigkeit – auch für die Fahrt – vorsorgen. Auch eine geeignete Transportbox bzw. das Angurten ist für einen sicheren Transport notwendig. Generell sollte eine längere Autofahrt einem Tier nur zugemutet werden, wenn es dessen Mentalität verträgt. Auch Pausen sind einzuplanen. Bei Flügen sollte man bei der jeweiligen Airline Infos über die Reisebedingungen einholen. Abschließend noch ein wichtiger Tipp: „Tiere sollte man im Sommer nie alleine im Auto lassen. Denn bereits nach wenigen Minuten steigt die Temperatur, selbst im Schatten, dramatisch an. Das kann für ein Tier sehr schnell lebensgefährlich sein“, unterstreicht die Amtstierärztin.

Fragen zum Thema Reisen mit Haustieren beantwortet das Referat Veterinärwesen auch telefonisch: +43 512 5360 1035 (Montag bis Freitag 8.00 bis 11.30 Uhr) oder per E-Mail: post.veterinaerwesen@innsbruck.gv.at.

Du möchtest regelmäßig Infos über das, was in deiner Region passiert?

Dann melde dich für den MeinBezirk.at-Newsletter an

Gleich anmelden

Kommentare

?

Du möchtest kommentieren?

Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.

Folge uns auf:

Du möchtest selbst beitragen?

Melde dich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.