Polizeimeldungen
Verkehrsunfall, Körperverletzung und versuchter Betrug
INNSBRUCK. Gestern Nachmittag kam es zum Verkehrsunfall einer 70-jährigen Dame auf der Haller Straße in Innsbruck und am 15. Oktober kam es zur fahrlässigen Körperverletzung einer 92-Jährigen. Außerdem konnte ein Betrugsfall rechtzeitig aufgedeckt werden.
Am 17.11.2021, um 17.20 Uhr, lenkte eine 70-Jährige einen PKW auf der Haller Straße in Innsbruck im Bereich der Grenobler Brücke in Richtung Westen, als sie aus bisher unbekannter Ursache frontal gegen die Leitschiene eines Straßenteilers fuhr. Die Frau wurde bei dem Unfall schwer verletzt und musste von der Rettung in die Klinik in Innsbruck eingeliefert werden. Am Fahrzeug entstand vermutlich Totalschaden.
Fahrlässige Körperverletzung
Am 15. Oktober 2021, gegen 12:15 Uhr betrat eine 92-jährige Frau einen Supermarkt in Innsbruck, An-der-Lan-Straße 40. Ein etwa sechsjähriger Bub lief der Frau vor die Füße und stürzte, worauf die 92-Jährige stolperte und ebenfalls zu Boden stürzte. Dabei zog sich die Frau schwere Verletzungen zu. Die Mutter des Kindes dürfte den Vorfall mitbekommen haben, leistete jedoch keine Erste Hilfe sondern verließ mit dem Kind nur fluchtartig das Geschäft. Mehrere Zeugen dürften den Vorfall bemerkt haben. Sie werden ersucht sich bei der PI Innsbruck Neu Arzl (Tel. 059133/7586) zu melden.
Versuchter Betrug eines 77-Jährigen
Am 15.11.2021, gegen 10:00 Uhr, kontaktierte ein Unbekannter in Innsbruck einen 77-jährigen Mann per Telefon und gab sich als Kriminalbeamter aus. Er horchte ihn im Zuge eines Telefongespräches zu einem bevorstehenden Einbruch über seinen Kontostand aus und forderten ihn auf das gesamte Geld zu seiner Sicherheit zu beheben. Der Anrufer warnte den Mann, auch nicht die Polizei zu verständigen, da dies eine verdeckte Ermittlung sei. Der 77-Jährige hob wenig später den Geldbetrag in der Höhe eines mittleren 5-stelligen Eurobetrages von seinem Konto ab. Der angebliche Kriminalbeamte meldete sich erneut telefonisch, fragte mehrere Seriennummern der Banknoten ab, um diese zu überprüfen. Wenig später teilte er ihm in einem weiteren Telefonat mit, dass es sich um Falschgeld handeln würde und, dass das Bargeld von einem Polizisten, der bereits unterwegs sei, abgeholt werde.
Rechtzeitige Aufklärung
Ab diesem Zeitpunkt wurde der Österreicher misstrauisch und verständigte in den frühen Abendstunden noch vor der geplanten Übergabe die Polizei. Die sofort verständigten Polizeistreifen konnten noch vor Ort zwei Männer im Alter von 50 und 49 Jahren als Tatverdächtige feststellen und festnehmen. Zur Geldübergabe kam es folglich nicht, weshalb auch kein Schaden eingetreten ist. Derzeit werden die Tatverdächtigen zum Sachverhalt vernommen.
Tipps der Polizei:
• Geben Sie niemals telefonisch vertrauliche Informationen – insbes. persönliche und finanzielle Verhältnisse – an Unbekannte weiter, auch wenn sie behaupten, Mitarbeiter offizieller Stellen (z.B. Polizei, Staatsanwaltschaft) zu sein.
• Die Polizei wird Sie niemals telefonisch auffordern, Geld von Ihrem Konto abzuheben / zu überweisen, oder Schmuck herauszugeben.
• Vertrauen Sie nicht der im Telefondisplay angezeigten Rufnummer. Lassen Sie sich vom Anrufer Namen, Dienststelle und Telefonnummer geben und rufen sie selbst auf der Dienststelle an. Suchen Sie dazu die Telefonnummer im Telefonbuch (oder Internet).
• Melden Sie verdächtige Wahrnehmungen sofort der Polizei (Notruf 133).
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