Warnung: "Auf private Böller ganz verzichten"

Foto: Tobias Oetzbrugger
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Appell an Vernunft: "Feuerwerk und Böller sind im Stadtgebiet aus gutem Grund verboten!"

Die Zeichen stehen auf Trockenheit. Die langfristige Wetterprognose bis Silvester sagt so gut wie keinen Niederschlag voraus. Damit steigt die Gefahr von Wald- und Flächenbränden Richtung Silvester erheblich an. Martin Gegenhuber von der Berufsfeuerwehr betont, dass man die Wetterprognosen sehr genau beobachte: "Der Herbst war bereits außergewöhnlich trocken. Sollte diese Wetterlage nun bis Silvester anhalten, resultiert daraus sicher ein erhöhtes Risiko." Auch StR Franz Gruber sieht in der Brandgefahr "einen Grund mehr, ganz auf das Abfeuern von privaten Feuerwerken zu verzichten". Als Zuständiger für Forst, Gesundheit, Veterinärwesen und Tourismus tangiert ihn die alljährliche Diskussion um die Böllerei in vielfacher Hinsicht. „Die Feinstaub- verbunden mit der Lärmbelastung durch die Knallerei stellt für viele Menschen eine große gesundheitliche Belastung dar“, gibt Gruber zu bedenken. Im vergangenen Jahr waren die Feinstaubwerte um Mitternacht auf 325 µg/m³ regelrecht explodiert (Mittelwerte: 25-30 µg/m³). Für Menschen mit Atemwegserkranungen können derartige Werte zu einer echten Gefahr werden.

Wild- und Haustiere leiden

Weiters gibt Gruber auch die Folgen für die Fauna zu bedenken: "Die Silvesternacht bedeutet für die Tiere Stress. Der ungewohnte Lärm sorgt bei ihnen für Ängste und Panik." Für Tiere, die Winterruhe halten, kann das Aufwachen durch die Böllerei sogar lebensbedrohlich werden.

"Kracher" sind verboten

Generell gilt, dass das Pyrotechnikgesetz jedes private Abfeuern von Böllern oder Raketen im bewohnten Stadtgebiet ohnehin verbietet. Somit ist auch die Mitnahme von Pyrotechnik zum Bergsilves- ter strengstens untersagt. "Es wird auch heuer wieder rigorose Eingangskontrollen geben. Jede Mitnahme von Raketen ist untersagt und diese werden den Besuchern auch abgenommen", erläutert Elmar Rizzoli, Leiter der Mobilen Überwachungsgruppe (MÜG). Zudem verweist er darauf, dass das Pyrotechnikgesetz auch empfindliche Strafen bei Zuwiderhandlung vorsieht. "In Fällen von Gefährdung anderer können auch harte Strafen weit jenseits der 1.000-Euro-Grenze ausgesprochen werden", betont Rizzoli.

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