Rauchverbot im Auto
Mindeststrafe 50,- Euro
INNSBRUCK (hege) Seit Juni 2018 können Autofahrer, die das geltende Rauchverbot in Pkw, wenn sich Kinder oder Jugendliche darin befinden, nicht einhalten, mit einem Organmandat in Höhe von 50 Euro bestraft werden.
Kontrolle durch Exekutive
Die Kontrolle der Einhaltung des Verbots obliegt der Exekutive. Das Gesundheitsministerium hat einen Erlass an alle beteiligten Behörden verschickt und in diesem die zuständigen Bezirksverwaltungsbehörden aufgefordert, die Voraussetzungen für die Einhebung von Organstrafverfügungen zu schaffen.
Mindeststrafe 50,- Euro
Die Exekutive soll darin zur Einhebung einer Organstrafverfügung von zumindest 50 Euro ermächtigt werden. Ein Organmandat in dieser Höhe ist beispielsweise auch fällig, wenn Lenker gegen das Handyverbot am Steuer verstoßen.
Organstrafmandate werden nicht Datenmäßig erfasst
Wieviele Organstrafmandate wegen dem Rauchverbot ausgestellt wurden, kann nicht ermittelt werden. Die Strafverfügungen werden nicht nach Delikten erfasst.
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