Voranschlag
Einwendungen zum Budgetentwurf sind möglich

Der Voranschlag („Budget“) für die Jahre 2022 und 2023 wurde zur allgemeinen Einsicht aufgelegt . | Foto: BezirksBlatt
  • Der Voranschlag („Budget“) für die Jahre 2022 und 2023 wurde zur allgemeinen Einsicht aufgelegt .
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INNSBRUCK. Seit 22. Oktober 2021 ist der Voranschlag („Budget“) für die Jahre 2022 und 2023 zwei Wochen im Stadtmagistrat zur allgemeinen Einsicht aufgelegt und öffentlich kundgemacht. Bürgerinnen und Bürger haben bis 8. November 2021 Zeit, schriftliche Einwendungen zu erheben. Der Voranschlag für die Jahre 2022 und 2023 kann in der Finanzdirektion (Rathaus, 2. Stock, Aufgang Bürgerservice) eingesehen werden (Hinweis: Von Personen, die Einsicht nehmen, muss eine Ausweiskopie vorgelegt werden.)

Transparenz

„Mir ist es wichtig, den Bürgerinnen und Bürgern den Prozess der Budgeterstellung transparent zu machen. Nach den Meldungen der Ämter und den Verhandlungen mit ressortführenden Stadtsenatsmitgliedern wird das Budget für jedes einzelne Jahr in einem Guss zusammengefasst. Jetzt haben auch die Innsbruckerinnen und Innsbrucker die Möglichkeit, dem Budget ihren Stempel aufzudrücken“, animiert Bürgermeister Georg Willi die Bevölkerung, ihr Recht auf Einsichtnahme in Anspruch zu nehmen.

Budgetvorschlag

„Der Vorschlag zum Innsbrucker Doppelbudget 2022/23 ist für die beiden Haushaltsjahre knapp ausgerichtet und orientiert sich an den zu erwartenden Einnahmen, welche leider die gewünschte Ausgabensituation nicht wiederspiegeln um einen ausgeglichenen Haushalt und somit ‚schwarze Zahlen‘ ausweisen zu können. Daher wurden Investitionen in Projekte einem Beurteilungscheck zwischen dem ‚Notwendigen‘ und dem ‚finanziell Möglichen‘ unterzogen. Dabei wurde auf Fördermöglichkeiten des Bundes (kommunale Förderprogramme) und des Landes Rücksicht genommen, da die jeweiligen Förderrichtlinien besondere Anforderungen an einzureichende Projekte vorsehen. Gespart werden muss aber nicht nur bei den beabsichtigten Investitionen in die Infrastruktur. Auch bei den ‚Ermesssensausgaben‘ im laufenden Betrieb, bei den Sachaufwendungen und Amtserfordernissen sowie teilweise bei den Subventionen wurde gekürzt. Insgesamt gilt es einen sorgsamen Umgang mit den Finanzmitteln der Stadt sicherzustellen – dies auch vor dem Hintergrund der Pandemieentwicklung“, betont Finanzdirektor Mag. Martin Rupprechter und verweist darauf, dass die Priorisierung von Wichtigem und Notwendigem die klare Vorgabe bleibt.

Kennzahlen

Das avisierte Gesamtbudget setzt sich für 2022 aus rund 512 Millionen Euro (davon 440 Millionen Euro operativ und 72 Millionen Euro investiv) zusammen, wobei Investitionen in die städtische Infrastruktur – auch zur Stärkung der regionalen Wirtschaft – in der Höhe von rund 53 Millionen Euro im Jahr 2022 und rund 44 Millionen Euro im Jahr 2023 vorgesehen sind. Die für Investitionen und Vorhaben – auch für wichtige Projekte wie Schulbauten, Kindergärten und im Sozialbereich durch die städtischen Beteiligungen – benötigten Mittel werden auch mit Darlehen finanziert, wobei der Darlehensstand in den nächsten Jahren von bisher 170 Millionen Euro auf knapp 200 Miliionen Euro zunehmen wird. „Rücksicht wird auch auf zukünftige Tilgungen für endfällige Darlehen aus den vergangenen Projekten der Regionalbahn zu nehmen sein, welche insbesondere in den Jahren ab 2033 auf den Haushalt zukommen werden. Dafür gilt es schon jetzt Vorsorge zu treffen und die geeigneten Maßnahmen zu setzen“, führt Finanzdirektor Rupprechter aus. „Insgesamt wird in Zukunft das Augenmerk auf die gesicherte Finanzierung des städtischen Haushaltes derart zu legen sein, dass die Beteiligungen der Stadt als Trägerinnen und Träger der Infrastruktur und des ausgelagerten Vermögens in gemeinsamer Anstrengung mit der Stadt einen entsprechenden Beitrag in den Haushalt zu leisten haben, um Innsbruck als sichere, lebenswerte Landeshauptstadt für die Bürgerinnen und Bürger zu erhalten“, ergänzt Bürgermeister Willi.

Budget 1x1

Seit 2020 gliedert sich der Gesamthaushalt des städtischen Budgets in Ergebnishaushalt (Gewinn- und Verlustrechnung), Finanzierungshaushalt (Cashflow Rechnung) und Vermögenshaushalt (Bilanz). Beim Ergebnishaushalt geht es um die Frage, welche Ressourcen die Gemeinde verbraucht und welche Erträge der Gemeinde zufließen. Der Finanzierungshaushalt beantwortet die Frage, ob die Gemeinde mit den Zahlungsmitteln auskommt. Der Vermögenshaushalt gibt Antworten, welches Vermögen existiert (Aktivseite) und wie sich die Gemeinde finanziert (Passivseite).

Fraktionsgespräche

Die Unterlagen zum städtischen Voranschlag wurden nach der Vorstellung des Entwurfs an die Gemeinderätinnen und Gemeinderäte und die Verwaltung übermittelt. Der Voranschlag soll am 9. und 10. Dezember im Gemeinderat diskutiert und beschlossen werden. Davor wird es noch intensive Beratungen und Gespräche geben. „Im Lauf der kommenden Wochen werde ich gemeinsam mit dem Finanzdirektor das Gespräch mit allen Gemeinderatsfraktionen suchen“, erläutert Bürgermeister Willi den Fahrplan und führt weiter aus: „Ich hoffe, dass alle meiner Einladung zu konstruktiven Gesprächen folgen.“ Aus Sicht des Bürgermeisters bestehe vor allem noch Gesprächsbedarf bei der Frage der Verwertungen, die wieder in den Voranschlag aufgenommen werden müssten. „Es geht darum, den Innsbruckerinnen und Innsbruckern die eigentlich geplanten Leistungen auch zukommen zu lassen“, betont Willi abschließend seine Kompromissbereitschaft.

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