Gemeinderat
Resolutionsantrag für Objektivierungsleitlinie

Die Objektivierungsleitlinie soll im Rathaus wieder in Kraft treten. SPÖ Innsbruck stellt Resolutionsantrag im Gemeinderat. | Foto: Stadtblatt
  • Die Objektivierungsleitlinie soll im Rathaus wieder in Kraft treten. SPÖ Innsbruck stellt Resolutionsantrag im Gemeinderat.
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INNSBRUCK. Im Gemeinderat kommt ein Resolutionsantrag der SPÖ zur Diskussion. Die Objektivierungsleitlinie soll wieder eingesetzt werden. Eine "Objektivierungsleitlinie-neu", die der Personalvertretung und/oder der Gleichbehandlungsbeauftragten das Stimmrecht entzieht, wird abgelehnt. Die Objektivierungsleitlinie wurde Corona bedingt, wie Bürgermeister Georg Willi im Stadtblatt-Interview mitteilt (hier zum nachlesen), ausgesetzt.

Antrag

Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Innsbruck möge beschließen: An Herrn Bürgermeister wird dringend appelliert, die von ihm am 31.03.2019 verfügte Objektivierungsleitlinie (OBL) (mit Wirkung vom 01.04.2019), adaptiert mit seiner Verfügung vom 05.11.2019 (mit Wirkung vom 15.11.2019), wieder in Kraft zu setzen. Es soll nicht zu einer Objektivierungsleitlinie-neu kommen, die der Personalvertretung und/oder der Gleichbehandlungsbeauftragten das Stimmrecht entzieht.

Begründung

Wie in § 1 Geltungsbereich der Objektivierungsleitlinie (OBL) festgehalten, regelt diese Verfügung „die Aufnahme von Personen in ein städtisches Dienstverhältnis sowie magistratsinterne Stellenbesetzungen und die Weiterbestellungen (Magistratsdirektor, Abteilungsleiter, Abteilungsleiter-Stellvertreter, Amtsvorstände) bzw. Weiterbetrauungen (Referatsleiter) bei Leitungsfunktionen nach einheitlichen und objektiven Kriterien.“ Nachdem der Bürgermeister – mit Verweis auf Covid-bedingte Ursachen – die Objektivierungsleitlinie außer Kraft gesetzt hat, wurden in der Folge Hearings ohne Stimmrecht von Personalvertretung und Gleichbehandlungsbeauftragter abgehalten, ohne vorherige Übermittlung der Unterlagen an alle Mitglieder der Auswahlkommission, und auch die Listen jener Bewerber*innen, die nicht zu einem Hearing eingeladen wurden, wurden nicht an Personalvertretung und Gleichbehandlungsbeauftragte übermittelt. Die Außer-Kraft-Setzung der OBL hat somit nicht nur, entgegen einer Ankündigung des Bürgermeisters in einer Lagebesprechung, „Fristen“ betroffen, die Covid-19-bedingt nicht eingehalten werden können. Im Sinne der Transparenz, der Gleichbehandlung, der Frauenförderung und der guten und wertschätzenden Zusammenarbeit mit Personalvertretung und Gleichbehandlungsbeauftragter wird an den Bürgermeister der Landeshauptstadt dringend appelliert, die Objektivierungsleitlinie in der Form, wie sie vor der Covid-Krise gültig war, umgehend wieder in Kraft zu setzen.

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