Anfragebeantwortungen
Sonnendeck-Sicherung, Hundespielplatz Arzl, Verkehrsführung Hötting

Die Zukunft des TIWAG-Parkplatzes ist weiterhin nicht geklärt. Die TIWAG will nicht verkaufen, auf die letzte Studie gab es keine Rückantwort. | Foto: ALI
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  • Die Zukunft des TIWAG-Parkplatzes ist weiterhin nicht geklärt. Die TIWAG will nicht verkaufen, auf die letzte Studie gab es keine Rückantwort.
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Im Gemeinderat sorgen Anfragen der Gemeinderätinnen und Gemeinderäte sowie die Antragsprüfung der zuständigen Ämter für Informationen. Diesmal im Fokus, die Absturzsicherung bei der Innmauer an der Franz-Gschnitzer-Promenade, der TIWAG-Parkplatz in der Tempelstraße und die angedachte Hundewiese in Arzl sowie die Verkehrsführung in Hötting.

INNSBRUCK. In der Anfrage zum TIWAG-Parkplatz in der Tempelstraße, führt GR Tom Mayer einleitend aus: "Im September 2021 wurden Sie, Herr Bürgermeister, in diesem Zusammenhang auch als Auskunftsperson im Petitionsausschuss des Tiroler Landtages vorstellig. Auch der Vorstandsvorsitzende der TIWAG war vor Ort. Von Park über Parkplatz bis hin zu angepasster Bebauung gingen die Vorschläge und Diskussionsbeiträge. Hierzu hatten Sie auch ein von der Innsbrucker Immobilien GmbH & Co KG (IIG) ausgearbeitetes Diskussionspapier mitgebracht. Als Ergebnis der Ausschusssitzung wurde festgehalten, dass an diesem Standort wohl die Interessen der TIWAG, der Stadt und der Bürgerinnen und Bürger unter einen Hut gebracht werden könnten und dass Sie hier zusammen mit der IIG vertiefende Gespräche mit der TIWAG führen werden."

Besprechungen

Zum aktuellen Stand wird in der Anfragebeantwortung festgehalten. Bei der ersten Besprechung am 8.9.2022 wurde die Studie von Arch. DI Wiesflecker vorgestellt und diverse Fragen der Vertreterinnen und Vertreter von Land Tirol und TIWAG beantwortet; dabei ging es um Fragen zur Studie, wie z. B. Steidle-Villa, Kinderbetreuungseinrichtung, Büroflächen für TIWAG, Nutzungskonflikte im öffentlichen Park, Wohnungen, Parkplätze usw. Am Ende dieser Besprechung wurde der nächste Besprechungstermin festgelegt und vereinbart, dass erörterte Punkte in der Studie überarbeitet werden. In der Besprechung am 18.10.2022 wurde die überarbeitete Studie vorgestellt und erörtert; in dieser Sitzung wurden auch konkrete Projektfragen seitens des Landes Tirol bzw. TIWAG angesprochen, welche aus Sicht der IIG sodann im Zuge einer konkreten Projektentwicklung zu klären sind (z. B. Bringung der Kinder für Kindergarten und Kinderkrippe). Seitens der IIG wurde auf diverse Punkte hingewiesen. Z. B. ging es bisher insbesondere um die "bauliche Ausnutzung" des Grundstückes, dies unter Berücksichtigung der Notwendigkeiten der TIWAG sowie des eingeschätzten öffentlichen Interesses, nicht aber um Fragen bezüglich Errichtung und Finanzierung usw. In dieser Besprechung wurde vereinbart, dass die Studie in wenigen Punkten nochmals ergänzt wird. Abschließend wurde von Dr. Schörkhuber angesprochen, dass ein Verkauf seitens der TIWAG nicht in Frage kommt und auch keine Errichtung durch die TIWAG vorgesehen ist; vorstellbar ist allenfalls eine Baurechtseinräumung. Diese Information war neu – schlussendlich ist man so verblieben, dass die Vertreterinnen und Vertreter von Land Tirol und der TIWAG dies intern abklären und sich sodann melden. Mit E-Mail vom 25.10.2022 wurde die aktualisierte Studie an das Land Tirol und der TIWAG übermittelt; dies mit dem Hinweis, dass diese nun die notwendigen internen Abklärungen bezüglich weiterer Vorgangsweise vornehmen und sich sodann bei der IIG melden. Diesbezüglich ist keine Rückmeldung mehr an die IIG ergangen. Die TIWAG hat insbesondere Eigenbedarf an Büroflächen, Parkplätzen und ergänzend Wohnungen (z. B. Starterwohnungen für neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter) genannt.

Prüfung nach Antrag von GR Andrea Dengg. In Arzl ist kein Platz für eine Hundewiese. | Foto: BezirksBlätter
  • Prüfung nach Antrag von GR Andrea Dengg. In Arzl ist kein Platz für eine Hundewiese.
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Die Absturzsicherung

Informationen zur Errichtung der Absturzsicherung auf der Innmauer im Bereich Sonnendeck fordert GR Gerald Depaoli in einer Anfrage. Zur Errichtung des Zaunes wird mitgeteilt: "Laut der Richtlinien und Vorschriften für den Straßenbau (RVS) 15.04.21 müssen Gehwege, die direkt am Ufer entlangführen, eine 1 Meter hohe Absturzsicherung aufweisen." Auf die Frage: Bgm. Willi hat im Rahmen eines Pressegespräches angekündigt, die Franz-Gschnitzer-Promenade tiefer legen zu müssen. Wer ist für die Tieferlegung der Franz-Gschnitzer-Promenade zuständig bzw. wer hat die Kosten für eine etwaige Tieferlegung zu übernehmen? wird vom Amt mitgeteilt: "Gemäß einem Übereinkommen aus dem Jahr 1977 zwischen der Stadt Innsbruck und der Bundeswasserbauverwaltung obliegt die Instandhaltung und Pflege der parkähnlichen Anlagen entlang der Hochwasserbegleitdämme bzw. Uferbegleitwege im gegenständlichen Bereich der Stadt Innsbruck." Abschließend wird festgehalten: "Die Detailplanung wird derzeit von den zuständigen Ämtern erarbeitet und den zuständigen Gremien sodann zur Beschlussfassung vorgelegt."

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Hundewiese

"Die zuständigen Dienststellen des Stadtmagistrats sollen beauftragt werden, die Errichtung einer Hundewiese/-freilaufzone im Stadtteil Arzl, nördlich der ÖBB-Trasse, zu prüfen." Dieser Antrag von GR Andrea Dengg wurde in der Sitzung des Gemeinderates vom 12.10.2023 behandelt und dem Inhalt nach angenommen. Nach Prüfung der im Antrag behandelten Thematik durch die Mag.-Abt. III, Wald und Natur, wird mitgeteilt, dass ein Großteil der möglichen Grundflächen nördlich der Bahntrasse der ÖBB-Westbahnstrecke durch Schrebergärten verbaut ist. Auf Grund des Platzmangels und der zahlreichen Nutzerinnen und Nutzer der Schrebergarten-Siedlungen besteht durch freilaufende Hunde ein hohes Konfliktpotential. Das einzig mögliche verbleibende im städtischen Eigentum befindliche Grundstück ist das Waldgrundstück des Kalvarienberges. Da dieses Gebiet für Freizeit und Erholung genutzt wird, müsste eine Hundewiese eingezäunt werden, wofür eine Rodungsgenehmigung einzuholen ist. Die Mag.-Abt. III, Wald und Natur, steht einer Hundewiese in diesem Bereich daher kritisch gegenüber, auch weil sich auf diesem, als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesenen Grundstück, ausgedehnte Feuchtflächen befinden. Diese deuten auf eine hohe Biodiversität hin, auf die eine intensive Beanspruchung unmittelbare Folgen hätte und möglicherweise im Konflikt mit den Naturschutzzielen steht. Die Mag.-Abt. III, Grünanlagen, erklärt in ihrer Stellungnahme, dass in Arzl keine für die Errichtung einer funktionierenden Hundefreilauzone geeigneten Flächen zur Verfügung stehen. Begründet wird dies dadurch, dass neben einer Fläche von mindestens 1.000 m² ein Mindestabstand von mindestens 75 m zwischen Hundefreilaufzonen und Wohnbebauung gegeben sein sollte. Auf Grund der Lärmbelästigung mussten in der Vergangenheit schon Hundewiesen bzw. Freilaufzonen, die diese Mindestanforderungen nicht erfüllten, teilweise verlegt oder aufgelöst werden.

Verkehrsführung Hötting

GR Lucas Krackl fordert eine Prüfung der Verkehrsführung im Bereich Sonnenstraße - Frau-Hitt-Straße (aufwärts) - Brandjochstraße - Botanikerstraße - Oppolzerstraße (abwärts) als Einbahnstraße. Die Brandjochstraße - Botanikerstraße - Oppolzerstraße können beidseitig mit 30 Kkm/h befahren werden. Die Sonnenstraße ist ebenfalls mit 30 km/h befahrbar, die Frau-Hittstraße ist eine Einbahn mit 50 km/h. In der umfangreichen Prüfung kommt die Mag.-Abt. III, Stadtplanung, Mobilität und Integration – Mobilitätsstrategie, zusammengefasst zum Ergebnis, dass die bisher verordnete Verkehrsführung beibehalten werden sollte, da eine Einführung des Einbahnsystems ohne begleitende Maßnahmen (Geschwindigkeitsbegrenzung, Ausnahmen für Radfahrerinnen und Radfahrer) aufgrund der vorhandenen Querschnittsbreiten zu höheren Geschwindigkeiten führen und damit die Verkehrssicherheit reduzieren würde. Bei der Begegnung von PKW ergeben sich in weiten Teilen der Brandjochstraße, Botanikerstraße und Oppolzerstraße derzeit keine Probleme, daher ist eine Einbahnführung für den Verkehrsfluss nicht notwendig. Negativ beurteilt wird zudem, dass sich durch Einbahnen Umwege und damit Mehrverkehr vor allem bei Zu- oder Abfahrten beim motorisierten Verkehr für Anrainerinnen und Anrainer ergeben würden. Es wird allerdings empfohlen, eine Änderung der Linienführung der IVB-Linien A und NL8 stadtauswärts über die Sonnenstraße und Frau-Hitt-Straße mit zwei Haltestellen – wie während der Leitungsbaustelle 2023 – zu prüfen.

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