Familienbonus Plus
AK Experten beantworten die wichtigsten Fragen

Die Tabelle erläutert, wie hoch der Anspruch auf den Familienbons Plus für Berechtigte ausfällt.  | Foto: AK Tirol
  • Die Tabelle erläutert, wie hoch der Anspruch auf den Familienbons Plus für Berechtigte ausfällt.
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TIROL. Da es seit dem 1. Jänner 2019 den Familienbonus Plus gibt, kann es zu vielen unbeantworteten Fragen kommen. Deshalb informieren die AK Experten zu den wichtigsten Fragen rund um die Thematik. 

Von A wie Anspruch bis V wie Verlierer

Der Familienbonus Plus wird künftig die Lohnsteuer direkt verringern und den Kinderfreibetrag ersetzen auch die Absetzbarkeit der Kinderbetreuungskosten werden ersetzt. 
Bei derartigen Veränderungen ist es klar, dass Fragen entstehen. Dafür stehen die AK Steuerexperten unter 0800/22 55 22 – 1466 zur Verfügung. 
Den Familienbonus Plus erhält man bei Bezug der Familienbeihilfe und mit einem lohnsteuerpflichtigen Einkommen. Menschen, die Arbeitslosengeld und Mindestsicherung beziehen, haben keinen Anspruch auf den Familienbonus Plus. 

Personen, die die Voraussetzung erfüllen, müssen demnach der oder die Familienbeihilfenberechtigte seinder (Ehe-)Partner des Familienbeihilfenberechtigten (wenn die Partnerschaft länger als sechs Monate aufrecht ist) Steuerpflichtigen sein oder diejenigen, denen der Unterhaltsabsetzbetrag zusteht.

Familienbons? Wie funktioniert das?

Die Steuerbegünstigung von maximal 1.500 Euro pro Kind und pro Jahr, bei volljährigen Kindern maximal 500 Euro pro Kind und Jahr, wird jährlich direkt von der Steuerlast abgezogen. 
"Bei einem monatlichen Bruttoeinkommen von beispielsweise 2.500 Euro beträgt die jährliche Steuerlast des laufenden Einkommens rund 3.580 Euro. Wird der Familienbonus Plus für zwei minderjährige Kinder geltend gemacht, beträgt die steuerliche Entlastung 3.000 Euro", erläutert die AK in einem Beispiel. 

Aufteilung des Familienbonus?

Unter den Anspruchsberechtigten kann der Bonus für jedes Kind aufgeteilt werden. Diese Option gilt auch für getrennt lebende Eltern. Bis zum Veranlagungsjahr 2021 besteht die Möglichkeit, eine Aufteilung von 90 zu 10 Prozent zu beantragen. 

Im Rahmen der monatlichen Lohn- und Gehaltsverrechnung kann durch den Arbeitgeber oder bei der Arbeitnehmerveranlagung 2019 mit der Beilage "L1k" der Familienbonus Plus geltend gemacht werden

Die AK Experten weisen noch besonders darauf hin, dass Alleinerzieher- und Verdiener im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung den Kindermehrbetrag in Höhe von jährlich maximal 250 Euro pro Kind erhalten. 

Bei Fragen zum Familienbonus Plus helfen die Steuerexperten der AK Tirol unter der kostenlosen Hotline 0800/22 55 22 – 1466

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Für mehr als 120.000 Tiroler Kinder kann ab Januar Familienbonus Plus beantragt werden

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