Bessere Bedingungen für kleine Herbergsbetriebe
Die Genehmigungsfreistellung soll von 10 Gästebetten auf maximal 30 Gästebetten für private Beherbergungsbetriebe mit einer Betriebsfläche von bis zu 600 m² ausgeweitet werden. Zudem beschloss der Ministerrat diese Woche eine Erweiterung um neue Betriebsanlagenarten und Anwendungsbereiche.
TIROL. Aus diesen Maßnahmen erhofft sich Landeshauptmann Günther Platter "Weniger Bürokratie und Entlastung für Tiroler UnternehmerInnen". Etwa 7.000 Betriebe sollen von dem Bürokratieabbau profitieren. Durch die Entlastung sollen bessere Entwicklungsmöglichkeiten für kleinere Betriebe wie Ferienwohnungen oder kleingewerbliche VermieterInnen entstehen.
Auch gastronomische Betriebe profitieren
Gastronomische Betriebe, die innerhalb einer Eisenbahnanlage, eines Flugplatzes, einer Krankenanstalt oder eines Einkaufszentrums liegen, fallen ebenfalls unter die Genehmigungsfreistellungsverordnung.
Ein weiterer Pluspunkt ist der positive Effekt auf die Unternehmerschaft, wie LH Platter erläutert: "Durch den Entfall von rund 2.800 gewerberechtlichen Verfahren, entstehen auch Einsparungen in der Verwaltung“.
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