Medikamentenfälschern wird das Handwerk gelegt
Ab 9. Februar 2019 gelten im gesamten EU-Raum noch strengere, einheitliche Fälschungsrichtlien für rezeptpflichtige Medikamente. Demnach dürfen nur mehr Arzneien in den Handel gelangen, die sich genau bis zum Hersteller zurückverfolgen lassen.
Durch Code gesichert
Jede Packung muss mit einer zufällig generierten, einmaligen Seriennummer ausgestattet werden. Zusammen mit Chargennummer und Ablaufdatum wird diese in einem Barcode verschlüsselt. Der Hersteller pflegt diesen Code in ein Datensystem ein. Bevor das Medikament an den Patienten abgegeben wird erfolgt eine Prüfung mittels einer speziellen Software. Dann wird die Seriennummer im System deaktiviert. Sollte diese Nummer später erneut auftauchen, besteht Fälschungsverdacht. Dann wird das Medikament nicht ausgegeben, und eine Prüfung wird veranlasst. Für Arzneien, die bereits im Umlauf sind, gibt es jedoch eine fünfjährige Schonfrist, sofern das Ablaufdatum es zulässt.
Wer am System hängt
In Österreich betrifft diese Richtlinie etwa 1400 öffentliche und 43 Krankenhausapotheken, 870 Ärzte mit Hausapotheke, 170 Großhändler sowie 300 Pharma-Unternehmen.
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