Verein gegen Tierfabriken
Anzeige gegen Bezirksjägermeister eingebracht

- David Richter brachte beim Landesgericht in Graz eine Anzeige gegen Bezirksjägermeister Wolfgang Neubauer ein.
- Foto: VTG/David Richter
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Alljährlich ein heißes Thema: Die Jagd auf Enten begann am 1. September, die Jagd auf Fasane begann dieses Wochenende, dem 16. Oktober. Der "Verein gegen Tierfabriken" (VGT) wirft dem Leibnitzer Bezirksjägermeister Wolfgang Neubauer Untätigkeit vor und brachte am 12. Oktober gegen ihn eine Anzeige wegen Missbrauch der Amtsgewalt ein.
SÜDSTEIERMARK. Es raschelt im Blätterwald. Alljährlich, wenn die Jagd auf Enten und Fasanen beginnt, schießt der "Verein gegen Tierfabriken" (VGT) lautstark gegen die steirische Jägerschaft und nimmt in diesem Fall speziell Jägerinnen und Jäger aus dem Bezirk Leibnitz ins Visier. Am 12. Oktober brachte der VGT mit David Richter an der Spitze gegen den Leibnitzer Bezirksjägermeister Wolfgang Neubauer eine Anzeige wegen Missbrauch der Amtsgewalt ein.

- Nach einem Lokalaugenschein in Leitring zeigte David Richter die Bilder im Woche-Büro in Leibnitz.
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Lokalaugenschein
Aber zurück zur Vorgeschichte: Eine Ansammlung unzähliger Fasane konnte David Richter vom "Verein gegen Tierfabriken" (VGT) am Montag, dem 10. Oktober, bei einem Lokalaugenschein in Leitring beobachten. "Ich wurde von Anrainerinnen und Anrainer über die Zustände informiert und das Bild hat sich wie bereits in den Jahren zuvor bestätigt: Unzählige Fasane sind jetzt noch in Gruppen zu beobachten. Nach dem 31. Dezember, wenn die Schusszeit vorbei ist, ist hier kein Fasan mehr zu sehen", so David Richter, der in diesem Zusammenhang hart mit Bezirksjägermeister Wolfgang Neubauer hart ins Gericht geht.
Sämtliche Versuche, sich in einem persönlichen Gespräch zu nähern, seien bisher laut Richter erfolglos geblieben. "Meine unzähligen Mails werden nur von höchster Stelle der steirischen Jägerschaft beantwortet und Wolfgang Neubauer reagiert überhaupt nicht", zeigt David Richter anhand seines Mailverkehrs auf.
"In der Steiermark ist es gesetzlich erlaubt, auch weibliche Tiere zu töten. So kommt es, dass weibliche Fasane, die eigentlich ausgesetzt wurden, um für Nachwuchs zu sorgen und "den Bestand zu stützen", im ersten Lebensjahr erschossen werden, ohne noch ein einziges Ei gelegt zu haben. Im Burgenland, Vorarlberg, Salzburg und Tirol ist das das Aussetzen von Fasanen nur mit Genehmigung der Landesregierung erlaubt. So haben sich die Abschusszahlen drastisch verringert."
David Richter, Verein gegen Tierfabriken
Der VGT kritisiert
Bis 2015 war es gesetzeskonform, Fasane vier Wochen vor der Jagd auszusetzen, um dann beim gesellschaftlichen Treiben eine möglichst große Anzahl von Fasanen erschießen zu können. Vor allem durch die massive Kritik seitens des VGT sei das Jagdgesetz geändert worden.
"Seit 2016 müssen die aufgezogenen Fasane in so bezeichneten 'Biotopen' spätestens mit Ende Juli ausgesetzt werden. Und - ganz wesentlich: das Ziel und der Zweck des Aussetzens ist die Stützung des Bestandes. Das Gesetz wurde zwar verändert, trotzdem wird weiterhin ausgesetzt mit dem Ziel, die Abschusszahlen zu erhöhen", so Richter und betont: "Ein wesentlicher Punkt ist weiters: Der jeweilige Bezirksjägermeister genehmigt die Anzahl der auszusetzenden Fasane je nach Eignung des Gebietes. Es stellt also nicht eine Behörde diese Genehmigung aus, sondern absurderweise eine von anderen Jägerinnen und Jägern gewählte Jägerin bzw. Jäger."
"Fasane dürfen eigentlich laut steirischem Jagdgesetz nur ausgesetzt werden, um den Bestand zu stützen. Aber sie werden zu Tausenden ausgesetzt, um den Jagdspaß zu erhöhen. Das ist illegal. Aber es wird einfach von der offiziellen Vertreterin der steirischen Jagd (lächerlicherweise) abgestritten, dass das Aussetzen zur "Erhöhung der Strecke" dient."
David Richter, Verein gegen Tierfabriken

- Im Morgengrauen: Das Bild entstand gegen 8 Uhr in Leitring
- Foto: VTG/David Richter
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Inhalt der Anzeige
"Bezirksjägermeister Wolfgang Neubauer hat in wiederkehrender Ausführung das Aussetzen von Fasanen bewilligt, obwohl die Voraussetzungen § 59 Abs 1a Steiermärkisches Jagdgesetz in der Fasan-und Rebhuhn-Verordnung nicht gegeben sein dürften. Somit besteht der Verdacht, dass er seine Aufgaben alsBehördenvertreter wissentlich missbraucht, also amtsmissbräuchlich gehandelt hat (§ 302 StGB; in eventu §311 StGB)", erläutert Richter.
Die Anzeige gegen den amtierenden Bezirksjägermeister Wolfgang Neubauer umfasst rund A4-Seiten (19 Punkte).
Stellungnahme des Bezirksjägermeisters
Bezirksjäger Wolfgang Neubauer ist auf Anfrage von MeinBezirk gerne auskunftsbereit, einen persönlichen Kontakt mit David Richter lehnt er laut eigenen Angaben allerdings ab: "Es bringt nichts. Hier gibt es klare Gesinnungsunterschiede, die nicht zusammenpassen. Die Anschuldigungen wiederholen sich Jahr für Jahr und hier stehen keine Fakten, sondern Vermutungen im Raum. Konkret geht es immer um den selben Jäger." Und Neubauer weiter: "Ich kann nur bewilligen, was mir vorliegt."
"Es gibt klare Regelungen und gesetzliche Vorgaben, an die ich mich halte. Ich bin nicht das Kindermädchen für 1.700 Jägerinnen und Jäger im Bezirk Leibnitz", so Neubauer, der laut eigenen Angaben ganz strikt nach dem Gesetz handelt und keine Ausnahmen macht. "Die Gesetze werden im Landtag gemacht und nicht von mir."

- Namhafte Referenten diskutieren in Schloss Stainz das Thema Jagd und den Umgang mit Wildtieren.
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Vortrag in Stainz
Das Thema Jagd ist derzeit generell sehr aktuell. Thematisiert wird die "Jagd- und Wildtier-Ethik" auch am 20. Oktober um 18 Uhr im Schloss Stainz mit hochkarätigen Persönlichkeiten.
Referenten:
- Prof. Dr. Rudolf Winkelmayer (ehemaliger Jäger, heute engagiertes Eintreten für Tierrechte)
Wie wollen wir in Zunkunft mit Wildtieren umgehen? - Dr. André Stadler (Alpenzoo Innsbruck)
Alpenzoo - Ideen und Visionen - Ao. Univ.-Prof. iR Dr. Kurt Remele (Theologe und Ethiker)
Mitfühlender Naturschutz oder: Warum es ethisch fragwürdig ist, Wildtiere zu töten - Dr. Andreas Kranz (Wildbiologe)
Jagd im Spannungfeld von Sinnhaftigkeit und Wildtierbeeinflussung
Freier Eintritt!
Anmeldung unter jagd@museum-joanneum.at oder info-stainz@museum-joanneum.at
Nach der Veranstaltung signiert Rudolf Winkelmayer sein neu im Sternath Verlag erschienenes Buch „Jagd- und Wildtier-Ethik“ .
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