Ein Abwägen der Argumente

Die Initiative "Steirer gegen Tierfabriken" demonstrierte friedlich. Die Verhandlung verlief ohne Reibereien.
  • Die Initiative "Steirer gegen Tierfabriken" demonstrierte friedlich. Die Verhandlung verlief ohne Reibereien.
  • hochgeladen von Markus Kopcsandi

Wie die WOCHE berichtet hat, herrscht in Gosdorf Aufregung um den geplanten Neubau eines Stalls, der für die Haltung von rund 40.000 Masthühnern angedacht ist. Laut Bescheid der zuständigen Behörde des Landes ist keine Umweltverträglichkeitsprüfung vonnöten. Sowohl der Naturschutzbund als auch die Anrainer haben gegen diesen Feststellungsbescheid Einspruch eingelegt.
Eine Demonstration seitens der Initiative "Steirer gegen Tierfabriken" war vor der Bauverhandlung angesagt. Diese ging friedlich vonstatten, wie Bauwerber Markus Lukas erzählt: "Die Tierschützer haben sich an alle Regeln gehalten. Ich bin im Vorfeld auch auf die Anrainer zugegangen und habe ihnen vorgeschlagen, dass sie all ihre Bedenken ansprechen sollen und wir dann gemeinsam eine Lösung finden werden."

Vukan fordert Gutachten ein

Einwände bei der Bauverhandlung gab es vonseiten der rechtlichen Vertretung der Anrainer unter anderem bezüglich möglicher Geruchsbelästigung und Gesundheitsgefährdung.
Dazu Anton Vukan, Bürgermeister von Gosdorf: "Es werden ein medizinisches Gutachten und auch ein Geruchsgutachten eingeholt." Kritik an Vukan gab es vonseiten der Grünen bzw. LAbg. Lambert Schönleitner. Er kritisiert, dass die Bauverhandlung vor Ort und nicht am Gemeindeamt stattgefunden hat. Schönleitner beanstandet zudem, dass im Verfahren unberücksichtigt bleibt, dass die geplante Stallung im Landschaftsschutzgebiet, Natura-2000-Gebiet Grenzmur und Hochwassergefährdungsbereich liegen würde.
"Das Baugesetz sieht vor, dass die Verhandlung vor Ort abgehalten wird. Bezüglich potenzieller Hochwassergefährdung kann nur nach Prüfung und Erlass eines zustimmenden Bescheids der zuständigen Behörde positiv entschieden werden", entgegnet Vukan. Er bestätigt, dass das Projekt zwar in einem Landschaftsschutzgebiet liegen würde, betont aber, dass ein landwirtschaftlicher Betrieb laut Gesetz angesiedelt sein darf. Die Behauptung, dass es sich um Natura-2000-Gebiet handelt, bezeichnet er als schlichtweg falsch. "Das Naturschutzgebiet beginnt südlich von der zur Debatte stehenden Fläche."

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