Schulweg ist schwierig
Keine Fahrgenehmigung für kranken Buben
Eine betroffene Mutter versteht die Welt nicht mehr. Ihr Sohn hat eine Beeinträchtigung und aufgrund eines temporären Fahrverbots an der Polytechnischen Schule in Leibnitz darf sie nicht zufahren, um den Jugendlichen ein- und aussteigen zu lassen. Eine entsprechende Genehmigung fehlt, die bislang von der Stadtgemeinde Leibnitz nicht ausgestellt wurde.
LEIBNITZ. Dass der Schulweg der Kinder oft mit Sorgen verbunden ist, wissen Eltern meist aus Erfahrung. Im Falle einer betroffenen Mutter sind die bürokratischen Hürden so hoch, dass jeder Tag zum Spießrutenlauf wird. Der Jugendliche hat eine geistige Behinderung und ist darauf angewiesen, dass die Mutter ihn täglich zur Schule bringt und abholt. An einem Nachmittag muss die betroffene Erziehungsberechtigte den Schulweg auch zu Mittag auf sich nehmen und den Sohn eine Stunde selbst betreuen bis der Nachmittagsunterricht wieder beginnt.
Schulweg nicht allein möglich
Um ihren Sohn innerhalb des geltenden temporären Fahrverbots in der Marburgerstraße vor der Schule aus- und einsteigen zu lassen, suchte sie bei der Stadtgemeinde Leibnitz um eine Sondergenehmigung an. "Mein Sohn kann aufgrund seiner Behinderung den Schulweg nicht allein meistern und kann wegen seines gesundheitlichen Zustandes nicht mit dem Bus fahren", sagt die Mutter und verweist darauf, dass man keine Sondergenehmigung seitens der Gemeinde ausstellen konnte.
Weiters erzählte die Betroffene, habe man ihr seitens der Gemeinde versichert, dass man online nachgeschaut habe und es demnach genug Parkplätze umliegend gäbe und ihr geraten, sie solle früher losfahren, um genügend Zeit für die Parkplatzsuche zu haben.
Die berufstätige Betroffene erzählt: "Wer die Strecke kennt, weiß, dass es zu Stoßzeiten keine Parkplätze gibt. Ich kann meinen Sohn nicht beim Kreisverkehr aussteigen lassen, das ist zu gefährlich. Ich kann mich nicht auf den Behindertenparkplatz stellen, weil ich wegen den paar Metern nicht in die Straße einfahren darf. Diese Situation hat mir viele schlaflose Nächte bereitet und es belastet mich sehr." (Anmerkung: Der Behindertenparkplatz kann befahren werden, befindet sich aber auf einem Privatgrund.)
Lenkererhebung und kein Nachmittagsprogramm
Sie hat bereits bei der Bezirkshauptmannschaft in Leibnitz deswegen angefragt, nur verwies man sie an dieser Stelle wieder an die Stadtgemeinde. Die Konsequenzen hat die Familie schon am eigenen Leib erfahren: Eine Lenkererhebung hat sie bereits erhalten und der Sohn kann am freiwilligen Nachmittagsprogramm an der Schule, das er bis dato immer gerne besucht hat, nicht mehr teilnehmen. Die mehrmalige Fahrt am Tag zur Schule ist aufgrund der derzeitigen Situation nicht mehr tragbar.
Bis jetzt keine Einigung in Sicht
Mittlerweile hat man seitens der Schulleitung eingelenkt, man werde eine gemeinsame Lösung für das Parkproblem suchen.
Nach telefonischer Rücksprache mit der Stadtgemeinde Leibnitz konnte noch keine genaue Stellungnahme bis zu diesem Zeitpunkt gegeben werden.
Keine Sondergenehmigung erteilt
Aktuelle Auskunft über die derzeitige Sachlage gab Peter Paulitsch, Abteilungsleiter für Technik und Verkehr in der Stadtgemeinde Leibnitz: "Die Schule ist über zwei Seiten erreichbar. Eine Seite (Anm. Marburgerstraße) ist den Bussen vorbehalten, die gerade in der Früh stark frequentiert ist. Eine Sondergenehmigung für ein einzelnes Fahrzeug zu erteilen ist nicht zielführend und meiner Meinung nach verkehrstechnisch kontraproduktiv."
Er verweist auf die Karl Morre-Gasse, in der sich vor der Schule eine Halte- und Parkzone befindet, die für das Ein- und Aussteigen geeignet ist. "Hier kann die Betroffene halten und das Kind sicher ein- und aussteigen lassen." Zudem verweist Paulitsch auf die umliegenden Parkmöglichkeiten, die sich rund um das Schulgebäude sowie in der näheren Umgebung befinden. "Eine Verkehrsanalyse hat ergeben, dass es genügend Parkplätze rund um den Leibnitzer Hauptplatz und in den Nebenstraßen gibt. Wir haben kein Parkplatzproblem. Wir können für Einzelpersonen keine Ausnahmegenehmigungen erteilen." Eine Sondergenehmigung werde nicht erteilt, da genügend Gegebenheiten vorhanden sind, heißt es seitens der Stadtgemeinde.
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