Land Steiermark fördert Erhalt
Kleindenkmäler vor dem Verfall bewahren
Zahlreiche "Marterl" prägen das Ortsbild im Bezirk Leibnitz. Um die Erinnerungsstätten zu erhalten, gibt es eine steiermarkweite Förderung. In der Gemeinde St. Nikolai im Sausal will man die Kleindenkmäler bewahren, was bereits zu viel Unmut führte.
BEZIRK LEIBNITZ. Die Steiermark ist reich an "Marterln", wie Kleindenkmäler auch genannt werden. Dazu zählen Bildstöcke, Pest- und Grenzsäulen, Feldkreuze, Kapellen und Sandsteinfiguren. Diese stehen meist entlang der Wege und Feldstraßen, in Wäldern oder vor anderen wichtigen Einrichtungen.
Die Marterl sind sichtbare Zeichen unserer Kultur und sind religiöse Symbole des Erinnerns. In jeder steirischen Gemeinde stehen solche Zeugnisse der gelebten Erinnerungskultur, rund 1.400 davon sind denkmalgeschützt. Sie prägen das Ortsbild und erzählen als manifestierte Zeitzeugen viel über die Geschichte eines Ortes.
Gemeinde kann nichts machen
In vielen Fällen befinden sich die Denkmäler in privatem Eigentum, die Renovierung und Erhaltung obliegt somit den Besitzerinnen und Besitzern. Dass den Einwohnerinnen und Einwohnern das Ortsbild am Herzen liegt und sie sich um den Erhalt ihrer Kulturdenkmäler kümmern, zeigt der Fall einer aufmerksamen Bürgerin aus dem Bezirk Leibnitz, die sich an die Woche Leibnitz gewandt hat. "Ich fahre immer wieder an einem Feldkreuz vorbei und kann nur bedauern, dass es über die Jahre hinweg verfällt", schildert die besorgte Frau.
Auf Nachfrage der Woche Leibnitz in der Gemeinde St. Nikolai im Sausal hat Bürgermeister Gerhard Hartinger Auskunft gegeben. Seitens der Gemeinde habe es bereits Bestrebungen gegeben, das Kleindenkmal zu renovieren, diese wurden vom Besitzer immer wieder abgelehnt. "Wir führen Gespräche, uns ist die Sache seit längerem bekannt. Allerdings haben wir einen ähnlichen Fall gehabt, bei dem es aufwendige Sanierungsarbeiten gab. Danach wurde das Denkmal vom Besitzer entfernt, was natürlich ärgerlich ist", erklärte der Bürgermeister.
"Wir sind sehr interessiert daran, die Kleindenkmäler zu erhalten und dadurch zur Verschönerung des Ortsbildes beizutragen. Allerdings sind uns die Hände gebunden, wenn diese nicht im Gemeindebesitz stehen."
Bürgermeister Gerhard Hartinger
Erhalt wird gefördert
Das Land Steiermark hat eine Sonderförderung von 300.000 Euro zur Erhaltung von Flur- und Kleindenkmalen 2024-2025 eingerichtet, um die Kleindenkmäler vor dem Verfall zu retten, wie MeinBezirk.at bereits berichtete. Pro eingereichtem Projekt stehen maximal 5.000 Euro zur Verfügung. Mit dem Förderungsprogramm zur Erhaltung von steirischen Kleindenkmälern sollen die wertvollen Erinnerungen und Andenken bewahrt werden.
Einreichungen sind über das Kulturportal des Landes Steiermark (Abteilung 9 Kultur, Europa und Sport) online möglich. Einreichfrist: 20. April 2024. Der Umsetzungszeitraum erstreckt sich von 1. August bis längstens 30. September 2025.
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