Vorgezogene Stimmabgabe ist am 22. Mai möglich
Die steirische Landtagswahl rückt immer näher: Alle steirischen Wahlberechtigten, die am Wahltag, dem 31. Mai, nicht wählen können, weil sie im Ausland oder anderwärtig verhindert sind, können neben der Briefwahl auch den Tag der vorgezogenen Stimmabgabe für die Abgabe ihre Stimme nutzen. Die vorgezogene Stimmabgabe ist am Freitag, dem 22. Mai möglich. In jeder Gemeinde wird eine Wahlbehörde eingerichtet, vor der man zumindest in der Zeit von 17 bis 19 Uhr seine Stimme abgeben kann. Manche Wahllokale haben auch länger offen.
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