Ein spannender Wahlsonntag im Bezirk steht bevor
Am kommenden Sonntag, dem 28. Juni werden die Karten im Gemeinderat neu gemischt. Es wird spannend. 2015 verloren die SPÖ und ÖVP, die FPÖ legte zu.
Der Wahlkampf in der Südsteiermark befand sich Mitte März in den meisten Gemeinden am Höhepunkt, doch die unerwartete Corona-Krise stellte die für 23. März geplante Gemeinderatswahl kurzerhand in den Schatten.
Spannende Ausgangslage
ÖVP und SPÖ kandidieren 2020 im Bezirk Leibnitz in allen 29 Gemeinden. Die FPÖ tritt in 26 von 29 Gemeinden an. Auffällig: 2020 mischen im Wahlkampf wesentlich mehr Bürgerlisten mit als 2015. 2015 traten die Grünen im Bezirk Leibnitz in sechs Gemeinden an, diesmal sind sie in neun Gemeinden am Start.
Die NEOS treten in zwei Gemeinden - Leibnitz und Wagna - an.
Plakatfreier Wahlkampf und Fairnessabkommen in Wagna
Auffällig: Während viele Gemeinden in den letzten Wochen mit Wahlplakaten zugepflastert wurden, ging die Marktgemeinde Wagna mit Bgm. Peter Stradner (SPÖ) einen anderen Weg. Bereits vor Weihnachten sprachen sich die im Gemeinderat vertretenen Spitzenkandidaten von SPÖ, ÖVP, FPÖ und Grüne in der Marktgemeinde Wagna für einen fairen Wahlkampf und ein plakatfreies Wagna aus.
Steiermarkweit 804.095 Personen wahlberechtigt
Bei den bevorstehenden Gemeinderatswahlen am kommenden Sonntag, 28. Juni 2020 (Ersatz-Wahltag) sind in der Steiermark 804.095 Personen wahlberechtigt, davon 410.024 Frauen und 394.071 Männer; darunter 42.027 aus anderen EU-Mitgliedstaaten. Insgesamt haben bei der vorgezogenen Stimmabgabe am 13. März 2020 bereits 33.480 Wählerinnen und Wähler ihre Stimmen abgegeben. Die Zeiten, zu denen eine Stimmabgabe im Wahllokal möglich ist, werden von den Gemeindewahlbehörden festgelegt.
Ergebnisse um 15 Uhr
Am Ersatz-Wahltag öffnen in der Steiermark die meisten Wahllokale zwischen 7 und 8 Uhr und schließen zwischen 12 Uhr und 14 Uhr. Das letzte Wahllokal in der Steiermark schließt um 15 Uhr.
Empfehlungen zum Schutz gegen das Corona-Virus
Es wurden für die Gemeindewahlbehörden in einem Hygiene-Leitfaden entsprechende Empfehlungen ausgearbeitet. Diese sind trotz der Lockerungen einzuhalten, da es gerade in Wahllokalen schwierig sein kann, die Abstandsregeln einzuhalten und der Schutz vor Ansteckung durch das Tragen einer Maske gewährleistet werden soll.
Wahlberechtigte, die trotz Hinweis und Aufforderung keinen Mund-Nasen-Schutz tragen wollen, dürfen aber aus diesem Grund nicht am Betreten des Wahllokales gehindert werden und sind daher zur Stimmabgabe zuzulassen.
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