Leibnitzer Gemeinderat tagt im Kulturzentrum

Foto: Waltraud Fischer

Unter Einhaltung aller notwendigen Schutzmaßnahmen anlässlich der Covid-19-Erfordernisse wird die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung in Leibnitz am Donnerstag, dem 14. Mai mit Beginn um 18 Uhr im Kulturzentrum Leibnitz durchgeführt.

LEIBNITZ. Die Gemeinderatssitzung ist selbstverständlich öffentlich und die Zuseher haben nach Maßgabe der Plätze und unter Einhaltung des 2-Meter-Abstandes und mit verpflichtendem Tragen des Mund-Nasen-Schutzes die Möglichkeit, die öffentliche Sitzung vom Balkon im Kulturzentrum Leibnitz aus zu verfolgen.

Tagesordnung

1.) Genehmigung der Verhandlungsschriften der „öffentlichen“ Gemeinderatssitzungen
a) vom 12.12.2019 – 8/2019
b) vom 06.02.2020 – 1/2020
2.) Bericht Bürgermeister
3.) Jahressitzungsplan des Gemeinderates 2020 – Änderung – Genehmigung
4.) Übertragung von Beschlussrechten an den Gemeindevorstand (Stadtrat) gemäß § 43
Absatz 2 der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967 i.d.g.F. – Übertragungs-
verordnung – Genehmigung
5.) Jahresabschluss zum 31.12.2019 – Stadtgemeinde Leibnitz Stadtentwicklungs-KG – Genehmigung
6.) Jahresabschluss zum 31.12.2019 – Marktgemeinde Kaindorf an der Sulm KG –
Genehmigung
7.) Jahresabschluss zum 31.12.2019 – Leibnitzerfeld Wasserversorgung GmbH
1. Bericht des Geschäftsführers und Erläuterung des Jahresabschlusses
2. Beschlüsse – Genehmigungen
1. Feststellung Jahresabschluss zum 31.12.2019
2. Verwendung des Bilanzgewinnes
3. Entlastung des Geschäftsführers
4. Entlastung des Aufsichtsrates
5. Bestellung Abschlussprüfer für Geschäftsjahr 2020
8.) Rechnungsabschluss 2019 – Stadtgemeinde Leibnitz
a) Marktbestimmte Betriebe – Bericht 1.) Abwasserbeseitigung
2.) Müllbeseitigung
3.) Wohn- und Geschäftsgebäude 4.) Städtisches Bad
b) Rechnungsprüfungsbericht des Prüfungsausschusses vom 05.05.2020
c) Rechnungsabschluss 2019 in seiner Gesamtheit – Beschlussfassung
9.) Neukonditionierung der Darlehen 1162-083412, 1162-08314, 1162-091019, 1162-56517 bei der Steiermärkischen Bank und Sparkassen AG – Genehmigung
10.) Covid-19 – Betretungsverbote für MieterInnen von Gemeindeobjekten – Mietzins-
entfall – Genehmigungen
a) Herr Gerhard Uhl – Mietobjekt Vinarium / Rathauskeller, Hauptplatz 24 und 26,
8430 Leibnitz
b) Herr Peter Pennitz Juwelier und Gold-Silberschmied – Mietobjekt Hauptplatz 26,
8430 Leibnitz
c) Firma Reisebüro Gruber Touristik GmbH – Mietobjekt Hauptplatz 26/2, 8430 Leibnitz
d) Frau Gertrude Falkensteiner – Friseursalon Gerti's Hoarstub'n – Mietobjekt Grazer Straße 116, 8430 Leibnitz
e) Frau Sabrina Herg – Pachtobjekt Gaststätte/Restaurantbetrieb Kulturzentrum Leibnitz, 27.-Jänner-Straße 7, 8430 Leibnitz, und befristete Erweiterung des Pachtgegenstandes (Nutzung Wiese für erweiterten Terrassenbetrieb)
f) Frau Theresia Maurer und Herr Adolf Maurer – Pachtobjekt Städtisches
Badebuffet und Kiosk, Rudolf-Hans-Bartsch-Gasse 33, 8430 Leibnitz
11.) Subventionen 2019 und Subventionsverträge 2019 – Spielgemeinschaft „Youngsters
Leibnitz Fußball“ – Nachweise über Mittelverwendung – Genehmigungen
a) Athletic Club Linden Leibnitz
b) Sportverein Raiffeisen Kaindorf an der Sulm
c) Fußballcollege Leibnitz
12.) Resolution des Gemeindevertreterverbandes Steiermark – Kommunaler Rettungsschirm für steirische Städte und Gemeinden – Verabschiedung
13.) Diesel-Kraftstoff – „Nein zur Belastung von Diesel-Fahrern“ – Antrag an die Bundesregierung – Beratung und Beschlussfassung
14.) GrünraumInnenstadtLeibnitz–Gestaltungskonzept–Genehmigung
15.) Projekt „COOL Leibnitz Smart Cities Demo – Living Urban Innovation“ – Klima-
und Energiefonds – Förderungsvertrag Neu – Genehmigung
16.) Bildungsreihe Leibnitz 2030 „Bildung ... erleben!“ – Nachhaltiges Leibnitz 2020 –
5 Vorträge – Genehmigung

Wichtige Hinweise

· Desinfektionsmittel stehen im gesamten Kulturzentrum Leibnitz ausreichend zur Verfügung.
· Bitte bringen Sie Ihre eigene Mund-Nasen-Schutz-Maske mit (Ersatzmasken und Latexhandschuhe werden vorhanden sein).
· Die allgemeinen Hygieneregeln sind einzuhalten (Händedesinfektion beim Eingang, kein Handgeben zur Begrüßung, Abstand von mindestens 1 bis 2 Meter zu anderen Personen halten, etc.).

Sie können versichert sein, dass seitens der Stadtgemeinde Leibnitz alles unternommen wird, um die größtmögliche Sicherheit für alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer dieser Gemeinderatssitzung und der Zuhörer in der derzeitigen herausfordernden Zeit zu gewährleisten.

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