Abzug von vorgeschriebenen Rücklagengelder!
Wenn Politiker in wirtschaftlich gut geführte Betriebe eingreifen!
Sehr interessant und bedauerlich!
Wenn Politiker in gut geführte Wirtschaftsbetriebe eingreifen!
.... "haltlose Vorwürfe von Ahnungslosen", so die Aussage vom Obmann des Abwasserverbandes, Herrn Mag. Michael Schumacher, seines Zeichen auch Bürgermeister der Stadtgemeinde Leibnitz, gemäß Artikel in der Kleinen Zeitung vom 15.12.2023.
Hier die Fakten:
Der Obmann ist anscheinend der eigenen Abwasserverbandsatzung nicht mächtig, denn § 9, Abs. 5, besagt, dass mind. 40 % des Betrages der Anlagenabschreibungen an Rücklagen gebildet und vorhanden sein müssen. Dieser geforderte Rücklagenbetrag wurde auch ordnungsgemäß in voller Summe vom bisherigen Team des AWV gebildet und liegt auch im Abwasserverband vor. Dieses Geld ist auch dringend notwendig, um die geplanten Bauvorhaben im nächsten Jahr bezahlen zu können.
Es stellt sich nun die Frage, warum der Obmann und Politiker einen "Abzug" dieser Gelder bzw. eine Rücküberweisung an die Stadtgemeinde Leibnitz verlangt, welchen er übrigens bereits in der öffentlichen GR-Sitzung vom 14.12.2023 auch verlautbart hat.
Sollten dennoch Rücküberweisungen entgegen der Satzung erfolgen, dann muss auch die Kanalgebühren-Vorschreibung gesenkt werden, da es sich hier um "zweckgewidmete" Gelder handelt.
Aber ja, wenn es eng wird, dann wird verharmlost und von Gerüchten und Ahnungslosen gesprochen.
Wir bleiben weiter dran und werden berichten!
Bürgerforum Leibnitz - Liste Manuela Kittler
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