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Neuwahl in Leibnitz - Ursachen und Konsequenzen
"Eh nur 10 Stimmen, na und!"

Foto: Foto: Karin Bergmann

Bei der Gemeinderatswahl vom 28. Juni 2020 stellte die Landeswahlbehörde rechtswidrige Vorgänge fest. Die Landeswahlbehörde hat entschieden, dass die Wahl wiederholt werden muss. 

Die Gründe dafür gemäß Bescheid (Auszug):
"Die Ausführung des Sprengelwahlleiters, .... erweisen sich .... als nicht stichhaltig. Die Niederschrift der Sprengelwahlbehörde enthält darüber hinaus als öffentliche Urkunde Dokumentationen, die nicht dazu geeignet sind, diese Unklarheiten zu beseitigen, sondern neue zu schaffen".
Schlussendlich führt die Landeswahlbehörde aus:
"Damit ist nachgewiesen, dass der dargestellte rechtswidrige Vorgang … insofern von Einfluss auf das Wahlergebnis sein konnte, als die reduzierte Zuordnung von 10 Stimmen auch eine Änderung der Mandatsverteilung zur Folge gehabt hätte.“

Die Landeswahlbehörde hat entschieden und stellte auch den Verantwortlichen fest. 

Der bittere Beigeschmack daran: 
Nicht nur Schuldzuweisungen, sondern die Erkenntnis, wie dieser Sachverhalt eines rechtswidrigen Vorganges von SPÖ-Politikern in der Öffentlichkeit abgetan und verharmlost wurde. 
Aussagen wie "schlechte Verlierer" oder "es geht um lediglich 10 Stimmen" disqualifizieren sich schon von selbst, denn Gesetze sind nicht nur ein "bisschen" einzuhalten.
Gesetze gelten nicht nur für Bürgerinnen und Bürger, auch von Politiker/innen müssen Gesetze in vollem Umfang zur Kenntnis genommen werden.

Manuela Kittler

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