Neuwahl
Ursachen und Konsequenzen
Bei den Gemeinderatswahlen am 28. Juni 2020 konnten die Leibnitzer Grünen ein Mandat gewinnen. Auf Grund einer einstimmigen Entscheidung der Landeswahlbehörde muss die Wahl wiederholt werden. Im entsprechenden Bescheid werden die Gründe genannt: „Die Ausführungen des Sprengelwahlleiters, …. erweisen sich … als nicht stichhaltig. ...“ Weiters wird ausgeführt: „Die Niederschrift der Sprengelwahlbehörde enthält darüber hinaus als öffentliche Urkunde Dokumentationen, die nicht dazu geeignet sind, diese Unklarheiten zu beseitigen, sondern neue zu schaffen. ...“ Und letztlich: “ Damit ist nachgewiesen, dass der dargestellte rechtswidrige Vorgang … insofern von Einfluss auf das Wahlergebnis sein konnte, als die reduzierte Zuordnung von 10 Stimmen auch eine Änderung der Mandatsverteilung zur Folge gehabt hätte.“
Die Entscheidung der Landeswahlbehörde ist eindeutig und auch der Verantwortliche festgestellt. Damit sollten auch falsche Schuldzuweisungen und Verschwörungstheorien erledigt sein.
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