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Hitzeschutz Steiermark
GBH: Arbeitswelt an Klimawandel anpassen – Gesundheit muss Vorrang haben

Vor Ort auf den Baustellen: GBH-Bundesvorsitzender NAbg. Josef Muchitsch im Gespräch über die Folgen extremer Hitze und den notwendigen Schutz der Beschäftigten.
  • Vor Ort auf den Baustellen: GBH-Bundesvorsitzender NAbg. Josef Muchitsch im Gespräch über die Folgen extremer Hitze und den notwendigen Schutz der Beschäftigten.
  • Foto: Gewerkschaft Bau-Holz/Trabi
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Die Baugewerkschaft berät in der Steiermark über klimafitten Arbeitnehmerschutz – mehr als acht Stunden Schwerarbeit bei über 30 Grad soll es 2027 nicht mehr geben

LEIBNITZ. Extreme Hitze verändert unsere Arbeitswelt. Besonders betroffen sind Menschen, die schwere körperliche Arbeit im Freien leisten. Für die Gewerkschaft BAU-HOLZ (GBH) steht fest: Der Schutz der Beschäftigten muss sich an die Klimaveränderungen anpassen.
Bei einer Klausur in der Südsteiermark haben die Landesgeschäftsführer der GBH aus ganz Österreich über die nächsten Schritte beim Hitzeschutz beraten. Grundlage sind die Erfahrungen dieses Sommers und Rückmeldungen direkt von den Baustellen. Anfang September sollen die Ergebnisse den zuständigen Bundesgremien zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

„Wir müssen den Arbeitnehmers
chutz an die Realität auf unseren Baustellen anpassen. Gesundheit muss immer Vorrang haben. Unser Ziel ist klar: 2027 soll bei Temperaturen über 30 Grad niemand mehr länger als acht Stunden auf einer Baustelle arbeiten müssen“, sagt GBH-Bundesvorsitzender Abg. z. NR Josef Muchitsch.

Steiermark schon jetzt mit enormen Hitzezahlen

Wie dringend Handlungsbedarf besteht, zeigen aktuelle Zahlen der Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK). Dabei fehlt ein wesentlicher Teil des Sommers noch: Die endgültigen Zahlen für Juli liegen erst im September vor.
Allein in der Steiermark wurden im Mai und Juni bereits 5.643 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erfasst. 397 Baubetriebe reichten insgesamt 16.635 Hitzestunden ein.
Auch österreichweit liegen die Zahlen auf Rekordniveau: Bereits in den ersten beiden Hitzemonaten wurden 40.718 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und 1.792 Baubetriebe erfasst sowie rund 122.300 Hitzestunden verrechnet. Damit wurden schon nach Mai und Juni mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erfasst als in jedem vollständigen Jahr seit Einführung der Hitzefrei-Regelung 2013.

Bis zu 16 Stunden Arbeit trotz extremer Hitze

Die Zahlen erzählen nur einen Teil der Geschichte. Der GBH wurden Fälle gemeldet, in denen Bauarbeiterinnen und Bauarbeiter trotz extremer Hitze bis zu 16 Stunden arbeiten mussten. Andere begannen wegen der Hitze bereits um 5 Uhr, arbeiteten aber trotzdem bis 18 Uhr oder länger – und mussten am nächsten Morgen wieder um 5 Uhr beginnen.

„Geht’s noch? Früher anfangen soll vor der größten Hitze schützen und darf niemals dazu führen, dass der Arbeitstag noch länger wird. Wer bei über 30 Grad körperliche Schwerarbeit leistet, kann nicht zehn, zwölf oder sogar 16 Stunden arbeiten. Mehr als acht Stunden sind bei diesen Temperaturen laut Experten ein gefährliches Spiel mit der Gesundheit“, so Muchitsch.

Drei Punkte für einen klimafitten Arbeitnehmerschutz

  1.  Gesundheit schützen:
Ab 30 Grad soll eine tägliche Höchstarbeitszeit von acht Stunden gelten, ab 32,5 Grad maximal sieben Stunden. Ab 35 Grad soll ein Rechtsanspruch auf Hitzefrei bestehen. Ein Prognosemodell soll ermöglichen, Arbeitsbeginn und Arbeitszeiten bereits am Vortag zu planen.
  2. Faire Betriebe stärken:
Unternehmen, die ihre Beschäftigten schützen, dürfen dadurch keinen Wettbewerbsnachteil haben. Keine Pönalen, wenn Bauzeitpläne aufgrund notwendiger Hitzeschutzmaßnahmen nicht eingehalten werden können.
  3. Arbeitnehmerschutz weiterentwickeln:
Hitzeschutz muss bereits bei öffentlichen Ausschreibungen, Bauzeiten und Fertigstellungsterminen berücksichtigt werden. Auftraggeber – allen voran die öffentliche Hand – stehen hier in der Verantwortung. Betriebe dürfen keinen wirtschaftlichen Nachteil haben, wenn sie Arbeiten bei extremer Hitze unterbrechen oder Arbeitszeiten verkürzen. Gesundheit vor Fertigstellungstermin!

Neue Regelverordnung muss auf den Baustellen ankommen

Gesetze und Verordnungen sind nur dann etwas wert, wenn sie bei den Menschen ankommen. Bestehende Schutzbestimmungen müssen konsequent umgesetzt und dort nachgeschärft werden, wo die Realität weiteren Schutz notwendig macht.
Für die GBH geht es deshalb um mehr als Hitzestunden. Arbeitszeiten, Arbeitnehmerschutz, öffentliche Vergaben und Bauzeitpläne müssen gemeinsam an die veränderten Bedingungen angepasst werden.

Muchitsch abschließend: „Wir müssen jetzt die richtigen Entscheidungen für 2027 treffen. Unsere Verantwortung ist, die Arbeitswelt so zu gestalten, dass die Menschen gesund von der Arbeit nach Hause kommen und jene Betriebe gestärkt werden, die Verantwortung übernehmen. Gesundheit schützen. Faire Betriebe stärken. Arbeitnehmerschutz weiterentwickeln.“

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