Osterfeuer im Bezirk Leoben
Beliebtes Brauchtum mit strengen Regeln

Das Entzünden eines Osterfeuers ist im Bezirk Leoben grundsätzlich erlaubt, dennoch gibt es gewisse Vorschriften, die es einzuhalten gibt. Die Feuerwehr appelliert zudem an die Bevölkerung, geplante Brauchtumsfeuer bei ihrer örtlichen Feuerwehr zu melden, um im Notfall rasch vor Ort sein und unnötige Fehlalarmierungen vermeiden zu können. 

BEZIRK LEOBEN. Bald brennt es wieder in den Gemeinden des Bezirks Leoben: Denn zahlreiche Osterfeuer werden auch heuer die Nacht von Karsamstag auf Ostersonntag erhellen und damit den Festtag der Auferstehung Jesu Christi symbolisch einleiten. Doch wie gestalten sich die Regelungen in diesem Jahr? MeinBezirk.at hat nachgefragt. 

Wirst du heuer ein Osterfeuer besuchen?

Prinzipiell sind Brauchtumsfeuer derzeit nicht verboten, jedoch zeitlich stark eingeschränkt. "Das Entzünden und Abbrennen des Feuers ist ausschließlich am Karsamstag von 15 Uhr bis 3 Uhr früh am Ostersonntag zulässig", erläutert Andreas Nöst vom Anlagenreferat der Bezirkshauptmannschaft Leoben.

Ein genauerer Blick auf die sogenannte Brauchtumsfeuer-Verordnung des Landes Steiermark zeigt, dass dies nicht überall der Fall ist. In Graz etwa herrscht ein ganzjähriges Brauchtumsfeuer-Verbot und in den südlichen Gemeinden des Bezirks Graz-Umgebung sowie in Teilen des Bezirks Leibnitz gilt aufgrund ihres Status als Sanierungsgebiet im Sinne der Luftreinhalteverordnung die Einschränkung, dass pro Gemeinde jeweils nur ein Feuer entfacht werden darf, das von der Gemeinde veranstaltet wird. Im Bezirk Leoben hingegen können auch private Personen ein Osterfeuer veranstalten.

Vom Karsamstag auf den Ostersonntag werden im Bezirk zahlreiche Brauchtumsfeuer entzündet. In zahlreichen Gemeinden werden bereits erste Vorbereitungen für die geselligen Zusammentreffen in der Osternacht getroffen.  | Foto: Georgiana Pop (Avram) / Unsplash
  • Vom Karsamstag auf den Ostersonntag werden im Bezirk zahlreiche Brauchtumsfeuer entzündet. In zahlreichen Gemeinden werden bereits erste Vorbereitungen für die geselligen Zusammentreffen in der Osternacht getroffen.
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Feuerwehr rät zur Vorsicht

Allerdings, so die eindringliche Mahnung des Bereichsfeuerwehrverbandes Leoben, seien beim Abbrennen des Osterfeuers unbedingt einige Vorschriften und Empfehlungen zu beachten. Zum einen sollte nur trockenes Holz (Strauch- und Baumschnitt) verwendet werden, erläutert der Bereichs-Pressebeauftragte Hubert Demmerer. Das Sammeln großer Mengen zu sehr großen Feuern sei nicht erlaubt. Nicht zulässig sei zudem das Verbrennen von Abfällen, Altholz und Materialien wie Kunststoff oder Gummi. "Bereits länger gelagertes Material sollte vor dem Verbrennen noch einmal umgeschichtet werden, um Kleintieren wie Igeln, Mäusen oder Vögel das Überleben zu ermöglichen", ergänzt Demmerer.

Auch die im Gesetz vorgeschriebenen Abstände sollten beim Osterfeuer unbedingt beachtet werden: "50 Meter zu Gebäuden, 50 Meter zu öffentlichen Verkehrsflächen, 100 Meter zu Energieversorgungsanlagen und 40 Meter zu Wald- und Baumbeständen", klärt der Pressebeauftragte des Bereichsfeuerwehrverbandes auf. Als Vorsichtsmaßnahme sollte unbedingt ausreichend Löschwasser bereit gehalten werden. Brauchtumsfeuer seien zudem zu beaufsichtigen und abschließend so zu löschen, dass sie auch durch heftige Windstöße nicht wieder entfacht werden können.

"Um unnötige Fehlalarmierungen der Feuerwehren zu vermeiden und die in Notfällen benötigte rasche Hilfe an den richtigen Ort bringen zu können, ersuchen wir die Bevölkerung, geplante Osterfeuer bei ihrer örtlich zuständigen Feuerwehr zu melden."
Hubert Demmerer, Pressesprecher des BFV Leoben

Hubert Demmerer, Pressesprecher des Bereichsfeuerwehrverbandes Leoben appelliert an die Leobener Bevölkerung, geplante Osterfeuer bei ihrer örtlich zuständigen Feuerwehr zu melden. | Foto: BFV Leoben/Strohhäussl
  • Hubert Demmerer, Pressesprecher des Bereichsfeuerwehrverbandes Leoben appelliert an die Leobener Bevölkerung, geplante Osterfeuer bei ihrer örtlich zuständigen Feuerwehr zu melden.
  • Foto: BFV Leoben/Strohhäussl
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Bei Verstoß droht Geldstrafe 

Bei Verstößen - sowohl was das Verbrennen von nicht geeigneten Materialien als auch das Verbrennen außerhalb der vorgesehenen Brauchtumstage betrifft - sind nach den Bestimmungen des Bundesluftreinhaltungsgesetzes Geldstrafen bis zu 3.630 Euro möglich.

Alle Informationen zum Thema Brauchtumsfeuer 2024 in der Steiermark gibt es auf der Homepage des Referats für Abfall- und Ressourcenwirtschaft: www.abfallwirtschaft.steiermark.at

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