Steirischer Bauernbund
Auftakt zur Landwirtschaftskammerwahl im Bezirk Leoben

Pressegespräch des Steirischen Bauernbundes zur Landwirtschaftskammerwahl:  Milchbäuerin Heidi Hirn, Kammerobmann-Stv. Richard Judmaier, Vizepräsidentin Maria Pein, Präsident Franz Titschenbacher, Kammerobmann Andreas Steinegger und Landesobmann LR Hans Seitinger (v.l.) | Foto: ÖVP Leoben
  • Pressegespräch des Steirischen Bauernbundes zur Landwirtschaftskammerwahl: Milchbäuerin Heidi Hirn, Kammerobmann-Stv. Richard Judmaier, Vizepräsidentin Maria Pein, Präsident Franz Titschenbacher, Kammerobmann Andreas Steinegger und Landesobmann LR Hans Seitinger (v.l.)
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Der Steirische Bauernbund präsentierte seine Kernthemen für die Landwirtschaftskammerwahl am 24. Jänner 2021. 

Rund 123.000 Kammermitglieder wählen am 24. Jänner 2021 bei der Landwirtschaftskammerwahl ihre Vertretung für die kommenden fünf Jahre. Der Steirische Bauernbund tritt mit einem erfahrenen Team rund um Präsident Franz Titschenbacher und Vizepräsidentin Maria Pein  an, um die Zukunft der rund 35.000 bäuerlichen Betriebe und des ländlichen Raums zu gestalten. Bei einem gemeinsamen Pressegespräch mit Bezirkskammerobmann Andreas Steinegger und seinem Stellvertreter Richard Judmaier präsentierte der Bauernbund die Kernthemen Eigentumsschutz, Naturschutz und Prädatoren.

Begleiter der Betriebe

„Der Bauernbund steht für Verlässlichkeit und Handschlagqualität. Seine Funktionäre übernehmen von der Gemeindeebene bis nach Brüssel Verantwortung für die Anliegen der Bäuerinnen und Bauern. Daher wurde auch der Wahlslogan ,Hand Drauf‘ gewählt. Die Landwirtschaftskammer Steiermark ist als modernes Dienstleistungsunternehmen ein wichtiger Begleiter der Betriebe in herausfordernden Zeiten", betonte Spitzenkandidat Franz Titschenbacher. Die größten Herausforderungen sieht er darin, brauchbare Rahmenbedingungen für die Betriebe zu erreichen und weiter einzufordern: „Das Ziel der bäuerlichen Interessensvertretung ist Planbarkeit, Rechtssicherheit und Verlässlichkeit für unsere Mitglieder zu erreichen. Es geht uns auch darum, den ländlichen Raum lebenswert zu erhalten und den Familienbetrieben eine gute Zukunft zu geben.“

Bauernbund-Landesobmann Landesrat Hans Seitinger: "Am 24. Jänner geht es um eine verlässliche und starke Interessensvertretung, die sich ehrlich für unsere Bauernfamilien einsetzt. Franz Titschenbacher und sein Team haben in der Vergangenheit schon gezeigt, dass man auf sie zählen kann."

Bauern als Naturschützer

„Das Arbeiten in und mit den Kreisläufen von Umwelt und Natur ist eine Selbstverständlichkeit für uns Bauern. Wir haben immer schon in Generationen gedacht und damit eine nachhaltige Naturbewirtschaftung sichergestellt“, betonte der Leobener Kammerobmann Andreas Steinegger. Er machte außerdem darauf aufmerksam, dass es bei der Ausweisung von Schutzgütern keine aufeinander abgestimmte Sichtweise gibt: „Der Schutz des Fischotters richtet sich gegen den Schutz verschiedener Fischarten und der Erhalt des Borstgrases braucht offene Almen, die nicht gegeben sind, wenn der Wolf die Schafe und Rinder von den Almen vertreibt. Vielfach kann auch das Schutzgut nicht mit den Auswirkungen des Klimawandels mithalten.“

Bedrohung der Nutztiere

Prädatoren wie der Wolf, der Fischotter oder der Goldschakal würden die Nutztiere und damit die Bewirtschaftung der Grünlandflächen, der Wiesen, Weiden und Almen bedrohen, wie Steinegger erklärte: „Die tierfreundliche Weide- und Almhaltung unserer bäuerlichen Familienbetriebe ist in ernster Gefahr. Die Gesellschaft wünscht sich Tierwohl, was die Bauern durch die Alm- und Weidehaltung auch liefern. Doch alle diese Tierwohl-Bemühungen werden durch den strengen Schutzstatus der Raubtiere untergraben. Die Entnahme von Problemtieren in landwirtschaftlich genutzten Räumen und im Siedlungsgebiet ist erforderlich.“ So habe der Schaden durch Wolfsrisse im Bezirk Leoben im Jahr 2020 über 30.000 Euro betragen, die Entschädigungsleistung jedoch nur 4.400 Euro. „Die Schäden rund um den Riss wie Zaunreparaturen, Suche, Ersatzkäufe, Bürokratischer Aufwand, aber auch die indirekten Schäden, wie zum Beispiel der Absturz von flüchtenden Tieren, werden nicht in die Entschädigung eingerechnet,“ erläuterte Steinegger.

Schutz des Eigentums hat Priorität

Keine ungerechtfertigten Einschränkungen der bäuerlichen Entscheidungsfreiheit für wirtschaftliche Notwendigkeiten forderte Kammerobmann-Stellvertreter Richard Judmaier: „Bäuerliche Familien haben über Generationen durch ihre nachhaltige Wirtschaftsweise jene Kulturlandschaft geschaffen, die nun viele für so schützenswert halten. Daher darf das bäuerliche Eigentum nicht durch Zwangsvorschriften und Verbote beschnitten werden. Damit Radfahrer, Wanderer und alle anderen Waldnutzer auch weiterhin im Wald Ruhe und Erholung finden können, aber vor allem das Eigentumsrecht der Forstbesitzer nicht beschnitten wird, braucht es klare Regelungen. Wir stehen zu vertraglichen Vereinbarungen, wie Vertragsnaturschutz, Vertragswasserschutz, aber immer nach dem Prinzip der Freiwilligkeit mit entsprechenden Entschädigungen bei wirtschaftlichen Nachteilen.“

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