Amtsarzt und Apotheke bleibt

Beim Ansuchen für eine öffentliche Apotheke gibt es Nieder-lassungsbeschränkungen. | Foto: Passat-Grupp
  • Beim Ansuchen für eine öffentliche Apotheke gibt es Nieder-lassungsbeschränkungen.
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(tt/mw) Wie es um die ärztlichen Hausapotheken im Bezirk Liezen wegen der Gemeindestrukturreform steht, fragte die WOCHE Ennstal die österreichische Apothekerkammer. Die Regelung sieht vor, dass die betroffenen Ärzte ihre Hausapotheken bis zu ihrer Pensionierung behalten, der nachfolgende Arzt jedoch keine Bewilligung mehr für eine neue Hausapotheke bekommen wird.

Tauplitz betroffen
Laut Gudrun Reisinger (Pressestelle österreichische Apothekerkammer) ist im Bezirk Liezen ein einziger Ärztestandort, jener von Martina Rauscher (Gemeinde Tauplitz), von dieser Regelung betroffen.
Laut Gerhard Kobinger, Präsident der steirischen Apothekerkammer, trifft diese Regelung fünf Gemeinden in der gesamten Steiermark: Mitterdorf im Mürztal, St. Oswald ob Eibiswald, Gußwerk, Bad Gams und Tauplitz.
Bei einem Worst-Case für die Hausapotheken, sprich dort wo eine öffentliche Apotheke angesucht und bewilligt werden könnte, wären 21 Haus-apotheken betroffen. Die Neuerrichtung einer öffentlichen Apotheke ist jedoch einer Niederlassungsbeschränkung unterstellt und wird nach geo-graphischen sowie demographischen Gesichtspunkten geregelt. "Die Versorgung wird nicht zusammenbrechen, es gibt eine Reihe von Möglichkeiten und im Einzelfall wird ambitioniert nach einer Lösung gesucht werden", beruhigt der Präsident.

Amts- und Gemeindearzt
Eine infrastrukturelle Ebene höher - auf der Ebene der amtlichen, ärztlichen Versorgung - sind die Fronten dieser Tage ebenfalls nicht gänzlich geklärt. Zwar liegt der Beschluss der Bundesregierung, keine Amtsärzte mehr anzustellen, schon eine Dekade zurück. Schlagend wurde dieses Gesetz allerdings erst in der jüngeren Vergangenheit und Gegenwart. Wie im Falle der Hausapotheken gilt auch für die Amtsärzte die "Pensionierungsregel". "Private" Verträge zwischen den Gemeinden und praktischen Medizinern als "Gemeindeärzte" müssen heute ausgehandelt werden. "Das Ennstaler Oberland - also das Gebiet der politischen Expositur Gröbming - ist von diesen Veränderungen besonders betroffen", erklärt Gerald Bogensberger, Jurist am Sicherheitsreferat der Bezirkshauptmannschaft. "Während man im Osten und im Ausseerland flächendeckende Vertragslösungen gefunden hat, gibt es zwischen Trautenfels und Mandling noch immer Unstimmigkeiten, was Arbeitszeiten und Bezahlung betrifft. Das führte in der Vergangenheit bereits zu unangenehmen Situationen", sagt Bogensberger.

Problematisch
Gewisse "gutachterische" Tätigkeiten durften in der Vergangenheit ausschließlich von den vom Land bezahlten Amtsärzten durchgeführt werden. Darunter fallen Bescheinigungen aber auch die Totenbeschau oder die Bestätigung für Einweisungen. Vor allem letztere Punkte können heute besonders heikel werden, wenn auf Grund der Vertragslage kein Gemeindearzt greifbar ist.

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