Bruck-Mürzzuschlag
E-Scooter Regeln – so fährst du sicher und legal
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Die Zahl von verletzten E-Scooter-Fahrerinnen und -Fahrern steigt. Zeitgleich zeigt sich bei den gesetzlichen Regelungen Unwissen bzw. werden diese nicht eingehalten. Das Bezirkspolizeikommando Bruck-Mürzzuschlag und der ÖAMTC greifen die Problematik auf.
BRUCK-MÜRZZUSCHLAG. Gefühlt werden die E-Scooter auf unseren Straßen immer mehr, die Fahrerinnen und Fahrer immer jünger. Für die Nutzung dieses Verkehrsmittels gibt es klare gesetzliche Bestimmungen.
Dazu zählt etwa, dass nur Scooter auf öffentlichen Straßen genutzt werden dürfen, die auf 25 km/h begrenzt sind und eine maximale Leistung von 600 Watt haben. Erst kürzlich hat die Polizei im Bezirk Bruck-Mürzzuschlag jedoch einen E-Scooter-Fahrer angehalten, der mit seinem Gefährt 100 km/h schnell unterwegs war.
Laut dem Kuratorium für Verkehrssicherheit ist die Zahl der verletzten E-Scooter-Fahrerinnen und -Fahrer 2025 um 24 Prozent gestiegen – jede 18. verletzte Person im Straßenverkehr sei auf einem E-Scooter unterwegs gewesen; ein Viertel davon waren Kinder. Auch im Bezirk Bruck-Mürzzuschlag häufen sich die Vorfälle mit E-Scootern – 2025 ist nach einem Unfall ein Mann verstorben.
"Im Bezirk Bruck-Mürzzuschlag werden E-Scooter immer häufiger genutzt – sei es für kurze Wege im Alltag oder in der Freizeit. Damit alle sicher unterwegs sind, gelten seit 1. Mai 2026 neue gesetzliche Regeln in ganz Österreich. E-Scooter sind praktisch – aber nur dann sicher, wenn sich alle an die Regeln halten."
Silvia Posch, Sicherheitskoordinatorin Bezirkspolizeikommando Bruck-Mürzzuschlag
- Bezirkspolizeikommandant Franz-Kurz Grabenhofer und Sicherheitskoordinatorin Silvia Posch vor dem Bezirkspolizeikommando Bruck-Mürzzuschlag.
- Foto: MeinBezirk/Angelina Koidl
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Gesetzliche Regeln für E-Scooter
Im Rahmen der Initiative "Gemeinsam sicher" der Polizei informiert die Sicherheitskoordinatorin über die wichtigsten Änderungen und gibt Hinweise für die Sicherheit.
- Gefahren darf in Österreich nur mit E-Scootern, die eine auf 25 km/h begrenzte Bauartgeschwindigkeit und eine Höchstleistung von maximal 600 Watt haben
- Einen E-Scooter auf öffentlichen Straßen darf man mit zwölf Jahren fahren
- Unter zwölf Jahren, wenn mindestens eine 16 Jahre alte Begleitperson dabei ist, oder das Kind einen Radfahrausweis hat
- Seit 1. Mai 2026 ist bei einem E-Scooter ein Blinker verpflichtend
- Eine Klingel (Glocke) oder Hupe ist vorgeschrieben
- Zwei weiße Rückstrahler bzw. Folien nach vorne, zwei in Rot nach hinten und zwei in Gelb an den Seiten sind nun verpflichtend. Zudem ist bei Dunkelheit oder schlechter Sicht ein weißes (nicht blinkendes) Vorderlicht und ein rotes Rücklicht vorgeschrieben
- Unter 16 Jahren besteht Helmpflicht
- Promillegrenze von 0,5
- Die Mitnahme von weiteren Personen oder von Gütern ist verboten
- Gefahren darf auf Radwegen oder der Fahrbahn werden, nicht auf Gehsteigen
- Die Zahl der verletzten E-Scooter-Fahrerinnen und -Fahrer ist 2025 um 24 Prozent gestiegen.
- Foto: Smarterpix/AndreyPopov
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Eckiges oder rundes Radwegschild
Was viele vielleicht nicht wissen: Auch bei Radwegschildern gibt es Unterschiede – Unterschiede in Hinblick auf ein "Muss" und ein "Darf". Nicht jedes blaue Radwegschild bedeutet automatisch, dass der Radweg benutzt werden muss. Diese Regelung gilt auch für E-Scooter. Eine Merkhilfe: Ein rundes blaues Schild bedeutet benutzungspflichtig, ein eckiges bedeutet, es gibt keine Benutzungspflicht.
"Ein rundes blaues Verkehrszeichen kennzeichnet grundsätzlich einen benützungspflichtigen Radweg - Radfahrerinnen und Radfahrer müssen diesen verwenden. Ein eckiges blaues Verkehrszeichen weist hingegen auf einen Radweg ohne Benützungspflicht hin - dieser darf benutzt werden, Radfahrerinnen und Radfahrer können aber auch auf der Fahrbahn fahren."
Silvia Posch, Sicherheitskoordinatorin Bezirkspolizeikommando Bruck-Mürzzuschlag
- Sämtliche Streifen im Bezirk sind angewiesen, E-Scooter-Fahrerinnen und -Fahrer zu kontrollieren.
- Foto: Thiem/MeinBezirk
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Strenge Kontrollen von E-Scooter-Fahrern
Sämtliche Streifen im Bezirk sind angewiesen, E-Scooter-Fahrerinnen und -Fahrer zu kontrollieren, wie Bezirkspolizeikommandant Franz-Kurt Grabenhofer sagt. "Zudem sind wir dabei, dass wir für alle Dienststellen Rollentester ankaufen. Damit kann überprüft werden, wie schnell die E-Scooter wirklich gehen", so Grabenhofer.
"Bewusst sein sollte einem auch, dass wenn man einen Menschen mit dem E-Scooter niederstößt und sich jemand dabei verletzt, es sich dabei um fahrlässige Körperverletzung handelt und der Unfall bei der Staatsanwalt angezeigt wird."
Franz-Kurt Grabenhofer, Bezirkspolizeikommandant Bruck-Mürzzuschlag
ÖAMTC fordert Überprüfung der Rechtslage
Aus Sicht des ÖAMTC müsse die österreichische Rechtslage in Hinblick auf die Leistungsgrenze umgehend geprüft werden. Denn: Herstellerangaben wie auch Informationen im Handel seien oft nicht eindeutig und könnten andeuten, dass die Begrenzung auf 25 km/h ausreiche, um eine Nutzung auf öffentlichen Straßen zu erlauben.
"Es ist zu vermuten, dass die uneinheitliche Gesetzgebung in Europa die Ursache dafür ist. So darf der Elektromotor eines E-Scooters in Österreich zu keinem Zeitpunkt mehr als 600 Watt Leistung abgeben. In Deutschland ist hingegen die Nenndauerleistung maßgeblich, nicht, was der Motor kurzzeitig, z. B. beim Anfahren, leisten kann."
Matthias Wolf, ÖAMTC-Verkehrsjurist
Ein E-Scooter-Test des Mobilitätsclubs zeigt den dringenden Handlungsbedarf auf: Die zehn untersuchten Modelle überschritten allesamt die in Österreich erlaubte Höchstleistung von 600 Watt. "Bei den meisten Scootern wurden von den Herstellern sogar um oder über 1.000 Watt maximale Leistung angegeben. Damit darf keiner dieser Roller, die problemlos im Handel oder über das Internet gekauft werden können, hierzulande auf öffentlichen Straßen genutzt werden."
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