AMA-Gütesiegel
Keine Milch mehr aus Anbindehaltung zulässig
Die AMA verwendet ab 1. Jänner 2024 keine Milch mehr von Tieren, die aus dauerhafter Anbindehaltung stammen. Damit greift sie der Bundesregierung vor – deren Tierwohlpaket sieht vor, dass ab dem Jahr 2030 keine Milch mehr aus dauerhafter Anbindehaltung stammen darf.
SALZBURG, PINZGAU. Die AMA hat beschlossen, dass ab 2024 alle Milch und Milchprodukte, die das AMA Gütesiegel tragen, frei sein müssen von Milch aus der dauernden Anbindehaltung.
Viele Ställe wurden bereits nach den neuesten Richtlinien umgebaut
Laut Salzburger Landwirtschaft bereiten sich die heimischen Bauern bereits seit einigen Jahren auf diese Umstellung vor – viele von ihnen haben mit großem Aufwand ihre Ställe bereits tierfreundlich und nach allen geltenden Tierschutzbestimmungen umgebaut.
In Salzburg ist die Anbindehaltung bereits abgeschafft
Im Bundesland Salzburg werden bereits 100 Prozent der Milchkühe in Kombinationshaltung beziehungsweise im Laufstall gehalten, betont die Landwirtschaftskammer, die dauernde Anbindehaltung ist also schon Geschichte.
"Unseren Bäuerinnen und Bauern ist das Tierwohl extrem wichtig. Alleine in der vergangen EU-Programmperiode haben sie mehr als hundert Millionen Euro in tierfreundliche Haltungssysteme investiert, obwohl die Erzeugnispreise dies eigentlich nicht hergegeben haben", erläutert Landwirtschaftskammerpräsident Rupert Quehenberger.
Ausnahmen gibt es auch in Salzburg
Es gibt in Salzburg allerdings noch einzelne Betriebe, die außerhalb der Milchviehhaltung aufgrund örtlicher Beengtheit oder der Verkehrslage keine Möglichkeit haben, den Stall umzubauen, um auf Anbindehaltung verzichten zu können.
"Diese Betriebe müssen bei der Neuausrichtung ihrer Wirtschaftsweise unterstützt werden. Die Landwirtschaftskammer wird gerade in Tierschutzfragen weiterhin mit Rat und Tat zur Seite stehen", erklärt Quehenberger.
Anbindehaltung ist an Bedingungen geknüpft
Laut Tierschutzgesetz darf seit 2012 eine Anbindehaltung nur genehmigt werden, wenn die Tiere mindestens 90 Tage Bewegung in Form von Weide, Auslauf oder in einem Laufstall haben.
Bundesregierung verabschiedet dauerhafte Anbindehaltung
Genehmigen muss eine dauernde Anbindehaltung die Bezirkshauptmannschaft Zell am See. Eine Genehmigung hierfür in der Milchviehhaltung ist seit 2012 lediglich in Ausnahmefällen erlaubt.
Das Tierwohlpaket der Bundesregierung sieht vor, dass ab 2030 keine Betriebe ihre Tiere mehr dauerhaft anbinden dürfen.
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