Gesundheitsfonds fördert Bewegungsfreundlichkeit von Gemeinden

Gesundheitslandesrätin Bogner-Strauß unterstützt die Gestaltung eines bewegungsfreundliches Lebensumfeldes | Foto: Gesundheitsfonds/Streibl
  • Gesundheitslandesrätin Bogner-Strauß unterstützt die Gestaltung eines bewegungsfreundliches Lebensumfeldes
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Gemeinden haben die Möglichkeit, ihr unmittelbares Umfeld für Bürger bewegungsfreundlicher und attraktiver zu gestalten. Ob Menschen sich ausreichend bewegen, ist nicht nur von individuellen und sozialen Faktoren abhängig, sondern auch davon, wie Rahmenbedingungen und Möglichkeiten zur Bewegung sowie für einen aktiven Lebensstil bereitgestellt werden.
Für die Schaffung von Rahmenbedingungen wurde der Leitfaden „Orte Bewegen Generationen“ von Experten erarbeitet und richtet sich an lokalpolitische Entscheidungsträger mit wertvollen Anregungen sowie Hilfestellungen für die Praxis, wie ein bewegungsfreundliches Lebens- und Wohnumfeld geschaffen werden kann. Für die Planungsphase stehen Experten zur Verfügung, die effektiv und ressourcenschonend unterstützen können.

Gemeinden können viel bewegen

Die Empfehlung von mindestens 150 Minuten Bewegung pro Woche erfüllt knapp ein Viertel der steirischen Bevölkerung. Von Steirern zwischen 35 und 44 Jahren bleiben rund die Hälfte unter den Empfehlungen von mindestens 150 Minuten. Ab 75 Jahren erfüllen zwei Drittel die Empfehlungen nicht. „Gesundheit findet im täglichen Leben statt. Das unmittelbare Lebens- und Wohnumfeld ist eine wichtige Voraussetzung, um die Bewegung im Alltag für alle Altersgruppen zu fördern“, betont Gesundheitslandesrätin Juliane Bogner-Strauß. „Wichtig ist auch, die Bürger miteinzubeziehen. Sie wissen am besten, wo der Schuh drückt: Sind Alltagserledigungen gut zu Fuß möglich? Gibt es Plätze und Parks die zum Verweilen, Begegnen und Bewegen beitragen?“, ergänzt Petra Wielender, Projektleiterin vom Gesundheitsfonds Steiermark. Attraktiv gestaltete Wege und Plätze fördern nicht nur die körperliche Aktivität, sondern auch den Sozialkontakt in der Nachbarschaft.

Förderung für eine Prozessbegleitung

Für die Prozessbegleitung in der Planungsphase können steirische Gemeinden beim Gesundheitsfonds Steiermark von 1. Jänner 2021 bis 30. Juni 2022 um eine Förderung ansuchen.
Im Leitfaden sind zwei Projekte beschrieben, „Gemeinden leben bewegt“ und der „Generationenspielplatz“. Für die Begleitung der Planung im Projekt „Gemeinden leben bewegt“ gibt es eine Förderung von bis zu € 5.500,- und für die Begleitung der Planung im Projekt „Generationenspielplatz“ gibt es eine Förderung von bis zu € 4.400,-. Es wurden über 25 Experten auf den Leitfaden „Orte Bewegen Generationen“ geschult und stehen den steirischen Gemeinden zur Verfügung. Sie begleiten die Analyse- und Planungsschritte und können auch durch ihre langjährige Zusammenarbeit mit Gemeinden wertvolle Erfahrungen und Ideen einbringen. Sie zeigen als unabhängige Fachpersonen Potenziale, wie Gemeinden bewegungsfreundlicher und attraktiver gestaltet werden können. Bereits kleine Veränderungen können eine große Wirkung haben.
Weitere Infos unter: www.gesundheitsfonds-steiermark.at

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