Wichtige Tipps fürs Auto
Das alles ändert sich im Straßenverkehr 2024

- Die neue Vignette ist in Gelb gehalten.
- Foto: Asfinag
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Eine neue Vignette, einige Verschärfungen und die mögliche Beschlagnahmung von Autos sind Neuerungen im Straßenverkehr für das neue Jahr.
STEIERMARK. Im neuen Jahr kommen auf die Verkehrsteilnehmer in Österreich einige Neuerungen zu. Der Verkehrsklub ÖAMTC liefert einen Überblick und hat wichtige Tipps parat. Generell raten die Experten aufgrund der aktuellen und geplanten Besteuerungen dazu, beim Autokauf noch stärker auf niedrige CO₂-Emissionen und damit einen niedrigen Verbrauch zu achten. "Das schont Umwelt und Geldbeutel", heißt es beim Mobilitätsclub.
Spritpreis-Erhöhung: Die zusätzliche CO₂-Bepreisung, die seit Oktober aktiv ist, wird mit Jahresbeginn weiter erhöht. Dadurch wird man an der Zapfsäule mehr bezahlen müssen. Die Höhe des regionalen Klimabonus, der diese Belastung abfedern soll, wird für 2024 erst festgelegt. Der ÖAMTC fordert deshalb die Politik auf, das zu berücksichtigen.
Verschärfungen bei NoVA: Diese Steuer ist einmalig für Neufahrzeuge zu zahlen und steigt mit Jahreswechsel für alle Pkws, die bestimmte CO₂-Werte übersteigen. Lediglich einzelne Hybride oder Plug-In-Hybride werden nicht teurer. Dasselbe gilt natürlich auch für E-Autos, für die auch weiterhin gar keine NoVA zu bezahlen ist.

- Tanken dürfte erneut teurer werden.
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Verschärfungen bei Versicherungssteuer: Die motorbezogene Versicherungssteuer fällt ab 1. Jänner 2024 für fast alle Autos, die erstmalig zugelassen werden, höher aus. Für bereits zugelassene Fahrzeuge ändert sich nichts. Der ÖAMTC rät dazu, vor dem Autokauf auch die Steuer auszurechnen.
Verschärfung bei Dienstwagen: Wer ein Firmenfahrzeug auch privat nutzt, muss dafür Steuern bezahlen. Überschreiten die CO₂-Emissionen einen bestimmten Grenzwert, fällt die Steuer höher aus. Für E-Autos gilt weiterhin kein Sachbezug.
Aufladen von E-Autos: Für Nutzer von E-Firmenautos soll es Erleichterungen geben. Das betrifft Ladestationen, Lademenge und Ladeort und soll auch rückwirkend geltend gemacht werden können.

- Für E-Autos gibt es weiterhin Förderungen.
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Förderungen für E-Mobilität: Die Förderungen der Regierung werden verlängert. Privatpersonen bekommen für den Kauf eines E-Autos bis zu 5.000 Euro, für ein E-Motorrad bis zu 2.300 Euro. Auch die private Ladeinfrastruktur wird gefördert.
Vignette: Eines vorweg: Wer sich bis jetzt noch keine neue Jahresvignette gesichert hat, hat noch bis Ende Jänner Zeit, wenn er eine gültige Vignette aus dem Vorjahr besitzt. Bitte Fristen beim Online-Kauf beachten. Neu angeboten wird eine Eintages-Vignette, die ausschließlich digital verfügbar ist und 8,6 Euro (Autos) oder 3,4 Euro (Motorräder) kosten wird. Neu ist auch die Mitnahme von digitalen Vignetten bei Kennzeichenänderung. Einmal ist das künftig pro Jahr ohne Angabe von Gründen möglich, solange der Zulassungsbesitzer gleich bleibt. Die Umregistrierung kostet 18 Euro.
Streckenmaut: Menschen mit Behinderung bekommen die Jahresvignette - und seit 1. Dezember 2023 neu - auch die Streckenmaut kostenlos. Wenn die Daten im System vorliegen, erfolgt die Ausstellung der Mehrfahrtenkarte automatisch.
Raserei: Bei extrem hoher Geschwindigkeitsübertretung (mehr als 80 km/h im Ortsgebiet und mehr als 90 außerhalb) kann das Auto ab März beschlagnahmt werden. Das kann mit einem lebenslangen Lenkverbot einhergehen.
Assistenzsysteme: Nach einer neuen EU-Verordnung müssen Autos mit Erstzulassungsdatum ab 6. Juli 2024 verpflichtend mit Assistenzsystemen ausgestattet sein: beispielsweise Notbremsassistent, Spurhalteassistent, Rückfahrassistent, Müdigkeitswarner und Alkolocks.
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